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       # taz.de -- Freispruch für HSH Nordbank-Vorstände: Sinnlos, aber nicht strafbar
       
       > Das Hamburger Landgericht findet zwar, die Ex-Vorstände der HSH Nordbank
       > hätten ihre Pflicht verletzt. Vom Vorwurf der Untreue spricht es sie
       > jedoch frei.
       
   IMG Bild: Frei und unschuldig: die frühere Führungsriege der HSH Nordbank bei der Urteilsverkündung am Mittwoch
       
       HAMBURG taz | Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den ehemaligen
       Vorstand der HSH Nordbank von den Vorwürfen der Untreue und Bilanzfälschung
       freigesprochen – um ihm anschließend eine Stunde lang die Leviten zu lesen.
       Zwar könne von den Managern um die ehemaligen Chefs Hans Berger und Dirk
       Jens Nonnenmacher nicht von „Bankstern“ gesprochen werden, denn sie hätten
       sich nicht bereichern wollen. Die sechs Angeklagten hätten jedoch ein
       riskantes und sinnloses Milliardengeschäft durchgewunken, ohne sich richtig
       damit zu beschäftigen. Damit hätten sie pflichtwidrig, aber nicht strafbar
       gehandelt.
       
       Die HSH Nordbank gehört großteils Hamburg und Schleswig-Holstein. In der
       Finanzmarktkrise wurde sie mit milliardenschweren Geldspritzen der Länder
       gerettet. Beim Vorwurf der Untreue geht es um ein Geschäft vom Dezember
       2007, als die Finanzkrise zu schwelen begann. Um ihre Eigenkapitalquote zu
       verbessern, schloss die Nordbank mit der französischen Bank BNP Parisbas
       ein Kreislaufgeschäft namens „Omega 55“ ab.
       
       Die Franzosen versicherten ein Bündel von Darlehen der Nordbank gegen einen
       Ausfall. Zugleich schloss die Nordbank ein Gegengeschäft ab, aus dem sich
       die BNP schadlos halten konnte, sobald Kredite ausfallen würden. Das
       Geschäft sei sinnlos gewesen, sagte der Richter Marc Tully. „Den Kosten
       stand keinerlei Nutzen gegenüber.“
       
       Dass es trotzdem dazu gekommen sei, liege am pflichtwidrigen Verhalten des
       Vorstands. Alle sechs Vorstände hätten die Vorlage abgezeichnet – aber ohne
       das Vier-Augen-Prinzip zu beachten. Sie hätten sich allein auf die Auskunft
       der Marktabteilung verlassen, die das Geschäft abschließen wollte. Auch
       gehe aus den Dokumenten deutlich hervor, dass das Risiko rückübertragen
       werden sollte. „Wer behauptet, das sei nicht so, kann die Vorlage nicht
       gelesen haben“, sagte Tully.
       
       Diese Pflichtverletzungen seien jedoch nicht gewichtig genug, um eine
       strafrechtliche Verurteilung zu rechtfertigen, wie sie die
       Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Strafrecht sei dazu da, ein
       „ethisches Minimum zu bewahren“, sagte Tully.
       
       Den Vorwurf der Bilanzfälschung ließ das Gericht fallen, weil es Zweifel am
       Vorsatz der beiden Vorstände Joachim Friedrich und Dirk Jens Nonnenmacher
       hegte. Außerdem sei die Differenz zwischen einem ausgewiesenen Gewinn von
       81 Millionen Euro und dem tatsächlichen Verlust von 31 Millionen angesichts
       der Bankbilanz von untergeordneter Bedeutung.
       
       Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, beim Bundesgerichtshof Revision
       zu beantragen. Die Nordbank behält sich vor, nach einem endgültigen Urteil,
       Schadenersatz zu beanspruchen. „Das Urteil hat die zivilrechtliche Position
       der HSH gestärkt“, sagte deren Prozessbeobachter Klaus Landry. Omega 55 ist
       2010 mit einem Verlust von 158 Millionen Euro verkauft worden. Den
       Angeklagten rechnete das Gericht aber nur einen Schaden von 30 Millionen
       Euro zu.
       
       9 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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