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       # taz.de -- Gas-Fracking in Deutschland: Das Verbot wird erweitert
       
       > Die Bundesregierung will keinen Fracking-Boom wie in den USA. Zu stark
       > sind die Proteste von Wasserversorgern bis Bierbrauern. Sie fürchten
       > Gefahren fürs Grundwasser.
       
   IMG Bild: Fracking wird in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert. Kritik stützt sich bisher auf journalistische Berichte aus den USA und die Doku „Gasland“.
       
       BERLIN dpa | Die umstrittene unkonventionelle Gasförderung aus tiefen
       Gesteinsschichten soll vorerst in Deutschland weitgehend verboten werden.
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara
       Hendricks (beide SPD) haben sich auf eine entsprechende Regelung zum
       Gas-Fracking geeinigt.
       
       "Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein
       oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten",
       heißt es in einem an die SPD-Bundestagsfraktion übermittelten
       Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
       
       Eine Erprobung der besonders in USA angewandten Technologie solle es nur
       geben, wenn die Frackflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährdet. Das
       weitgehende Verbot soll 2021 überprüft werden. "Wir wollen erreichen, dass
       diese Debatte auf rationaler Grundlage und mit wissenschaftlich gewonnenen
       Informationen geführt werden kann", betonen die Minister. "Der Schutz der
       Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität."
       
       ## Keine klare Regelung in Deutschland
       
       Bisher gibt es keine klare Regelung in Deutschland, weshalb akuter
       Handlungsbedarf besteht. Im Zuge der Ukraine-Krise hatte zum Beispiel
       EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) Fracking als Alternative zu
       russischem Gas beworben.
       
       Energiekonzerne wie Exxon Mobil wittern bereits ein gutes Geschäft. Bei der
       Fracking-Technologie wird Gestein in mehreren tausend Metern Tiefe unter
       Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem
       hydraulischen Druck aufgebrochen, um das Gas zu fördern. In den USA führte
       das Verfahren zu einem Gas-Boom. Auch in Deutschland werden zum Beispiel in
       Schiefergestein große Vorkommen vermutet - Studien zufolge könnte über zehn
       Jahre der Bedarf gedeckt werden.
       
       Nun soll aber Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und
       Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen
       untersagt werden. Das Verbot könne auf Trinkwassergewinnungsgebiete
       ausweitet werden. Konventionelle Fracking-Vorhaben bleiben aber
       grundsätzlich möglich.
       
       Solche Vorhaben würden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt
       „und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht
       keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen“. Hier
       würden trotzdem noch zusätzliche Regelungen eingeführt, "unter anderem darf
       die eingesetzte Frackflüssigkeit insgesamt maximal schwach wassergefährdend
       sein."
       
       ## Eine Gefahr für das Grundwasser?
       
       Beim konventionellen Fracking wird in der Regel nur sehr tief nach unten
       gebohrt bis zu Gasporen - beim unkonventionellen Fracking, wird hingegen
       durch umfangreiche Querbohrungen das Gestein großflächig aufgebrochen. In
       der Kritik stehen hier besonders die eingesetzten Stoffe, von denen das
       Umweltbundesamt mehrere als sehr kritisch einstuft. Während Bohrungen beim
       konventionellen Fracking bis fünf Kilometer tief gehen, findet die
       unkonventionelle Förderung mit Querbohrungen meist oberhalb von 3000 Metern
       statt.
       
       Mit der Regelung werde es das unkonventionelle Fracking zur Förderung von
       Schiefer- und Kohleflöz-Gas zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit
       in Deutschland nicht geben, betonten Gabriel und Hendricks. Eine breite
       Protestfront von Wasserversorgern bis hin zu Bierbrauern fürchtet durch den
       Einsatz giftiger Chemikalien eine Gefahr für das Grundwasser.
       
       Ursprünglich war ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause geplant
       gewesen, nun soll das Bundeskabinett Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz
       und Änderungen bei bergbaulichen Vorhaben nach der Sommerpause auf den Weg
       bringen. Generell soll künftig gelten, dass bei allen Tiefbohrungen
       umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen und
       eine Schädigung des Grundwassers im Einzugsbereich von öffentlichen
       Wasserentnahmestellen oder zur Verwendung in Lebensmitteln (Bier und
       Mineralwasser) ausgeschlossen ist.
       
       Diese Vorgaben würden auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das
       Lagerstättenwasser gelten. Darüber hinaus könnten die Länder noch strengere
       Regeln erlassen, heißt es in den Eckpunkten der beiden Minister.
       
       4 Jul 2014
       
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