URI: 
       # taz.de -- Kommentar Schwarzer und Kachelmann: Schlechte Verliererin
       
       > Alice Schwarzer kann es nicht ertragen, dass der Fall Kachelmann mit
       > einem Freispruch endete. Also versucht sie es mit Rufmord.
       
   IMG Bild: Alice Schwarzer nimmt es mit dem Rechtsstaat nicht so genau.
       
       Alice Schwarzer ist eine Meisterin der Suggestion. Dass sie damit im Fall
       Kachelmann nicht durchkommt, lässt ihr keine Ruhe. Sie will die Revision
       des letzten Kachelmann-Urteils. Das wurde abgelehnt, weshalb sie nun
       Beschwerde einlegt. Das ist ihr Recht, Erfolg aber ist ihr nicht zu
       wünschen.
       
       Worum es ging: Ende 2011 hatte die von Schwarzer herausgegebene Zeitschrift
       Emma in einer Glosse vorgeschlagen, die Begriffe „einvernehmlicher Sex“ und
       „Unschuldsvermutung“ zu Unworten des Jahres zu küren. Beide Begriffe hatten
       in Kachelmanns Vergewaltigungsprozess eine Rolle gespielt.
       
       Die Begründung: „Da fragt man am besten … Claudia D. oder irgendeine von
       den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger
       nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“ Mit „Claudia D.“
       hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn
       angezeigt hatte.
       
       Sie habe den Eindruck erweckt, der freigesprochene Wettermoderator sei ein
       Vergewaltiger, hatte das Oberlandesgericht geurteilt. Habe sie nicht,
       konterte Schwarzer, es sei um „Sprachkritik“ und „Meinungsfreiheit“
       gegangen. Dem Eindruck des Gerichts aber kann man sich tatsächlich schwer
       entziehen – zumal dieses Aneinanderrücken von Legalität und Illegalität
       eine Spezialität Schwarzers ist. So werden öfter mal Prostitution und
       Zwangsprostitution vermischt, Pornografie und Gewalt sind auf einmal eins,
       Islam und Islamismus finden sich in trauter Eintracht.
       
       ## Unglaubliche Urteile in Sachen Vergewaltigung
       
       Das Problem ist, dass Gerichte hierzulande unglaubliche Urteile in Sachen
       Vergewaltigung fällen. Da regnet es Freisprüche, weil „Aussage gegen
       Aussage“ steht. Weil die Frau sich angeblich nicht genug gewehrt hat oder
       ihre Lage nicht „objektiv schutzlos“ gewesen sei. Das lautstark zu
       kritisieren heißt aber noch lange nicht, dass man nach Gutdünken die
       Freigesprochenen öffentlich „Vergewaltiger“ nennen darf. Hat Schwarzer ja
       auch nicht. Sie hat ja nur den Eindruck erweckt. Schlau, wie sie ist. Aber
       dieser rhetorische Kniff bleibt eben ein Kniff. Das Ergebnis ist dasselbe.
       
       Es gibt in der Tat viel Sprachkritik zu üben im Fall Kachelmann, man
       erinnere sich an das „Opfer-Abo“, das tatsächlich Unwort des Jahres wurde.
       Allerdings: Die „Unschuldsvermutung“ und die Tatsache, dass es auch
       „einvernehmlichen Sex“ gibt, gehören sicher nicht dazu. Sie zu Unworten
       erklären zu wollen, zeigt eher ein Manko der Autorin: Für sie nämlich gab
       es im Fall Kachelmann von Anfang an keine Unschuldsvermutung und keinen
       einvernehmlichen Sex. Punkt.
       
       Aber ohne Unschuldsvermutung kein Rechtsstaat. Das kann es auch nicht sein,
       was Schwarzer will, oder?
       
       4 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heide Oestreich
       
       ## TAGS
       
   DIR Alice Schwarzer
   DIR Jörg Kachelmann
   DIR Revision
   DIR Vergewaltigung
   DIR Jörg Kachelmann
   DIR Jörg Kachelmann
   DIR Vergewaltigung
   DIR Alice Schwarzer
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Verfassungsgericht zu Kachelmann: Freispruch schützt nicht vor Vorwürfen
       
       Erlaubter Vergewaltigungsvorwurf: Auf diffamierende Äußerungen Kachelmanns
       musste seine Ex-Geliebte nicht neutral und sachlich reagieren.
       
   DIR Entschädigung für Jörg Kachelmann: „Bild“ muss 635.000 Euro zahlen
       
       In Berichten über den Prozess wegen angeblicher Vergewaltigung sah sich
       TV-Moderator Kachelmann verleumdet. Der Springer-Konzern geht in Berufung.
       
   DIR Konvention gegen Gewalt gegen Frauen: Wer sich nicht wehrt, willigt ein
       
       Seit August gilt eine neue Konvention gegen Gewalt gegen Frauen.
       Deutschland hinkt hinterher: Viele Arten von Vergewaltigung sind nicht
       strafbar.
       
   DIR Rechtsstreit mit Jörg Kachelmann: Alice Schwarzer gibt nicht auf
       
       Der „Emma“-Publizistin wurde untersagt, in Glossen Jörg Kachelmann als
       Vergewaltiger darzustellen. Eine Revision ist nicht möglich. Alice
       Schwarzer versucht es trotzdem.