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       # taz.de -- Koalition einigt sich über Mindestlohn: Ausnahmen im Akkord
       
       > SPD und CDU/CSU klopfen das umkämpfte Gesetz zum Mindestlohn fest. Von
       > der Regelung soll es in mehreren Branchen eine große Zahl von
       > Abweichungen geben.
       
   IMG Bild: Der Mindestlohn kommt jetzt vielleicht wirklich bald.
       
       BERLIN rtr | Eine Spitzenrunde der Koalition aus Union und SPD hat den Weg
       für die Verabschiedung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in der
       kommenden Woche geebnet. Bei einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit
       SPD-Chef Sigmar Gabriel und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wurden am
       Freitag Erleichterungen für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit und für
       die Beschäftigung von Praktikanten vereinbart, wie Reuters aus Kreisen der
       Koalition erfuhr.
       
       Geplant sei nun, dass Zeitungsverlage ihren Zustellern bis Ende 2016
       weniger als den Mindestlohn zahlen dürften. Der bisher geplante Rabatt bei
       den Sozialabgaben für Zeitungszusteller sei nach dem scharfen Protest des
       Wirtschaftsflügels der Union gekippt worden.
       
       Mit diesen Vereinbarungen sei der Weg frei für den Mindestlohn, hieß es an
       mehreren Stellen in der Koalition. Dies sei die klare Ansage der
       Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD). Das
       Gesetzespaket soll am kommenden Donnerstag vom Bundestag verabschiedet
       werden. Der Mindestlohn soll ab 2015 gelten.
       
       Konkret vereinbart wurde den Angaben zufolge eine Lockerung der
       Beschäftigungsmöglichkeiten für Praktikanten. Freiwillige Praktika während
       Ausbildung und Studium dürfen nun drei Monate statt wie bisher geplant
       sechs Wochen dauern, ohne dass der Mindestlohn anfällt.
       
       ## Länger kurzfristig
       
       Mit Blick auf Erntehelfer sei geplant, die gesetzliche Regelung für
       sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigungen zu ändern. Sie würden auf
       70 statt 50 Arbeitstage ausgeweitet. Dies sei von der Landwirtschaft als
       wichtiges Entgegenkommen gewertet worden. Bei Saisonarbeitern dürften
       Arbeitgeber zudem Kosten für Kost und Logis vom Mindestlohn abziehen.
       
       Eine Einigung gab es demzufolge auch bei der Haftung von
       Generalunternehmern dafür, dass ihre Auftragnehmer ihren Beschäftigten den
       Mindestlohn zahlen. Hier setzte sich Arbeitsministerin Nahles durch, indem
       im Mindestlohngesetz auf die Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz
       verwiesen werde. Das Kanzleramt hatte eine abgeschwächte Version bevorzugt.
       
       Der Zeitungsbranche soll die Umsetzung des Mindestlohns dadurch erleichtert
       werden, dass sie 8,50 Euro erst ab Januar 2017 an ihre etwa 160.000
       Zusteller zahlen muss. 2015 dürften sie den Mindestlohn um 25 und 2016 um
       15 Prozent unterschreiten, hieß es aus der Koalition. Ursprünglich sollten
       die Verlage für fünf Jahre geringere Sozialabgaben für Minijobber
       entrichten. In der Unions-Fraktion war aber protestiert worden, der
       Mindestlohn würde dadurch aus der Sozialversicherung subventioniert. Für
       die Zeitungsbranche wäre die Reduzierung der Sozialabgaben um rund 18
       Prozentpunkte für fünf Jahre allerdings lukrativer gewesen.
       
       Zu den Details der Vereinbarungen wollten sich Vertreter der Koalition
       nicht namentlich äußern. Die Arbeitsmarktexperten Karl Schiewerling (CDU),
       Stephan Stracke (CSU) und Katja Mast (SPD) erklärten lediglich: „In zuletzt
       offenen Fragen konnte eine grundsätzliche Einigung erzielt werden.“ Die
       Details würden nun vom Arbeitsministerium ausgearbeitet.
       
       27 Jun 2014
       
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