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       # taz.de -- Finanzberatung in Deutschland: Protokollierte Sicherheit
       
       > Anleger sollen dem Bundesjustizministerium zufolge künftig besser
       > geschützt werden. Beratungsgespräche sollen standardisiert und
       > aufgezeichnet werden.
       
   IMG Bild: Aufgebrachte Anleger demonstrieren vor einer Hamburger Bank.
       
       MÜNCHEN afp | Das Bundesjustizministerium will einem Zeitungsbericht
       zufolge Anleger besser gegen falsche Beratung schützen. Es solle der Beweis
       erleichtert werden, falsch beraten worden zu sein, [1][berichtet die
       Süddeutsche Zeitung] in ihrer Mittwochsausgabe. Dabei gehe es konkret um
       die Beratungsprotokolle, die Banken und Versicherungen nach einem
       Anlagegespräch anfertigen müssen.
       
       Es sei zu überlegen, ob man diese „nicht standardisieren sollte, damit
       bestimmte Punkte in jedem Fall immer abgefragt und dokumentiert werden“,
       sagte Justizstaatssekretär Gerd Billen der Zeitung.
       
       Auch sei „denkbar, Beratungsgespräche generell aufzeichnen zu lassen“,
       sagte Billen. Auf EU-Ebene werde das Thema ohnehin bereits diskutiert. „Das
       hätte den Vorteil, dass wirklich alles, was besprochen wurde, auch
       festgehalten wird.“ Mit dem Vorstoß reagiert das Justizministerium dem
       Bericht zufolge auf eine Studie, die es am Mittwoch veröffentlichen will.
       Ihr Ergebnis sei, dass die meisten Beratungsprotokolle den Anlegern nichts
       bringen.
       
       „Ziel der Protokollpflicht war, den Kunden ein Dokument in die Hand zu
       geben, mit dem sie im Zweifelsfall vor Gericht beweisen können, wie das
       Beratungsgespräch abgelaufen ist“, sagte Billen. „Zudem sollten die
       Protokolle sicherstellen, dass sich Berater und Kunde umfassend Gedanken
       darüber machen, welche finanziellen Mittel der Kunde hat, welche Ziele er
       verfolgt und wie er sie am besten erreichen kann.“
       
       Die Studie zeige nun aber, dass in der Praxis vieles nicht so laufe, wie
       der Gesetzgeber sich das erhofft habe, kritisierte der Staatssekretär.
       „Denn wenn die Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt
       werden, erfüllen sie ihren Zweck nicht.“
       
       Verluste durch den Verkauf ungeeigneter Anlageprodukte werden von
       Wirtschaftsfachleuten in Deutschland auf jährlich bis zu 50 Milliarden Euro
       geschätzt.
       
       25 Jun 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.sueddeutsche.de/geld/beratungsgespraeche-viel-geschreibsel-fuer-nichts-1.2015381
       
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