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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht in Deutschland: VG Media googelt Erlöse
       
       > Nächste Runde im Streit der deutschen Verleger mit Google: Weil der
       > Konzern für Verlagsinhalte im Netz nicht zahlen will, klagt die
       > Verwertungsgesellschaft VG Media.
       
   IMG Bild: Doofe Worte: VG Media ebenso wie Snippet.
       
       BERLIN dpa | Die Verwertungsgesellschaft VG Media will Google auf
       zivilrechtlichem Weg zwingen, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu
       zahlen. An der Gesellschaft sind zwölf Verlage beteiligt. In erster Instanz
       seien „Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der
       Verwertung des Presseleistungsschutzrechts durch Google“ eingereicht
       worden,
       [1][//www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140618_pm_vg-media.pd
       f:teilte die VG Media am Mittwoch in Berlin mit (pdf).] 
       
       Zuständig für die Klage sei zunächst die Schiedsstelle für
       Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt in
       München, die dem Landgericht vorgelagert sei. „Nachdem Vertreter von Google
       auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes
       nicht zahlen zu wollen und Google Angebote der VG Media zur Verhandlung
       nicht annahm, war das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden“, hieß es
       zur Begründung.
       
       Klagen der VG Media in der Vergangenheit gegen Kabel-TV-Betreiber waren
       zuletzt stets beim Landgericht Leipzig gelandet, das als
       urheberrechtsfreundlich gilt.
       
       „Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in
       Einklang stehen“, erklärte Google in einer Reaktion. „Jeder Verlag konnte
       schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste
       angezeigt werden oder nicht.“ Die Medienunternehmen hatten sich nach
       Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst damit provisorisch
       einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen.
       
       ## „Jetzt haben wir den Salat“
       
       Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner kritisierte vor dem Hintergrund der
       Klage die gesetzliche Grundlage: „Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor
       zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht
       durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen“, erklärte sie.
       [2][Jetzt müssten die Gerichte ran,] um den Streit zwischen Verlagen und
       Suchmaschinen zu schlichten. „Dies müssen sie auf der Grundlage eines
       unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in
       Rechtsunsicherheit stürzt.“
       
       Zu den Gesellschaftern der VG Media [3][gehören zwölf Verlage], darunter
       der Axel Springer Verlag (Berlin) sowie der Burda-Verlag (München). Das
       Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ermöglicht Verlagen, für die
       Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben.
       Suchmaschinen dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“
       lizenzfrei nutzen. Google lehnt es kategorisch ab, für kleine
       Textausschnitte („Snippets“) Geld zu bezahlen.
       
       Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft haben inzwischen 138 Unternehmen
       der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr
       Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung
       übertragen. An der LSR-Allianz beteiligen sich allerdings mehrere wichtige
       Online-Portale nicht. Dazu gehören Spiegel Online, handelsblatt.com,
       faz.net, stern.de, sueddeutsche.de und die taz.
       
       Auch focus.de und die deutsche Ausgabe der Huffington Post lassen sich
       derzeit nicht durch die VG Media vertreten. Diese Portale gehören zur
       Tomorrow Focus AG, die mehrheitlich dem Burda-Verlag gehört. Allerdings
       befinden sich rund 40 Prozent der Aktien im Streubesitz. Eine Sprecherin
       erklärte, die Tomorrow Focus AG begrüße ausdrücklich die Wahrnehmung der
       Verwertungsrechte, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben. Die AG
       habe aber eine „Entscheidung bezüglich eines Beitritts zu einer
       Verwertungsgesellschaft noch nicht getroffen“ und behalte sich dies für
       einen späteren Zeitpunkt vor.
       
       19 Jun 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://https
   DIR [2] http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen_ID_2000147/2014/juni/leistungsschutzrecht-jetzt-geht-es-vor-die-gerichte_ID_4392143.html
   DIR [3] http://www.vg-media.de/die-gesellschaft.html?q=de/die-gesellschaft.html
       
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