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       # taz.de -- Kommentar Helmpflicht für Radfahrer: Vernünftige Kopfentscheidung
       
       > Das BGH-Urteil ist eine vernünftige Entscheidung. Auch wenn die Vorteile
       > des Helmes überwiegen, sollte auf Einsicht statt Zwang gesetzt werden.
       
   IMG Bild: Wichtiger als Helme sind breite Radwege
       
       Fahrradhelme können die Verletzungsfolgen von Radfahrern in vielen Fällen
       abmildern. Dennoch ist es eine vernünftige Entscheidung, dass der
       Bundesgerichtshof auf die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür
       verzichtet hat. Denn nichts anderes wäre es gewesen, wenn Fahrradfahrern
       ohne Helm grundsätzlich eine Mitschuld an Unfällen zugesprochen worden
       wäre.
       
       Zum einen ist die Wirkung der Helme nicht so eindeutig, wie sie scheint:
       Einerseits sind die Folgen eines Unfalls mit Helm oft weniger schwer als
       ohne; andererseits kann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen durch Helme
       aber steigen, weil der vermeintliche Schutz zu riskanterem Verhalten führen
       kann – sowohl bei Autofahrern als auch bei den Radfahrern selbst.
       
       Noch gravierender wäre aber der Effekt, dass vermutlich viele Menschen aufs
       Radfahren verzichten würden, wenn Helme – direkt oder indirekt –
       vorgeschrieben wären. Das würde sich nicht nur negativ auf ihre eigene
       Gesundheit auswirken, weil Radfahren vielen Krankheiten vorbeugt. Auch für
       die verbleibenden Fahrradfahrer würde das Leben dadurch riskanter. Denn je
       weniger Räder auf der Straße sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie
       von Autos oder Lastern übersehen werden. Die Politik hat darum aus gutem
       Grund auf eine Helmpflicht verzichtet; der BGH hat nun verhindert, dass
       einzelne Gerichte sie trotzdem faktisch einführen.
       
       Auch wenn man – wie der Autor dieses Textes – überzeugt ist, dass die
       Vorteile des Helms insgesamt überwiegen, sollte nicht auf Zwang gesetzt
       werden, sondern auf Einsicht. Dabei würden bessere Statistiken über die
       tatsächliche Wirkung von Helmen helfen. Oder auch finanzielle Anreize:
       Warum werden eigentlich die Kosten eines Helms nicht als
       Präventionsmaßnahme von der eigenen Krankenversicherung übernommen?
       Angesichts der medizinischen Kosten einer Schädelfraktur müsste sich das
       doch auch für die Kassen rechnen.
       
       Zudem lenkt der Streit über den Helm von anderen, deutlich größeren
       Gefahren für Radfahrer ab. Um das Unfallrisiko für Fahrräder zu verringern,
       brauchen diese mehr Platz im Straßenraum. Ein ausreichend breiter
       Radfahrstreifen, der nicht direkt neben parkenden Autos entlang führt,
       hätte nämlich auch jenen Unfall verhindert, um den es im
       Fahrradhelm-Prozess ursprünglich ging.
       
       17 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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