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       # taz.de -- Kontrollen wegen Kreuzfahrtschiffstaufe: Nach Hause? Ausweis, bitte!
       
       > Wenn Helene Fischer für ein Kreuzfahrtschiff singt, wird es eng.
       > Reiseveranstalter Tui will die Ausweise der Fischmarkt-Anwohner sehen,
       > wenn die nach Hause wollen.
       
   IMG Bild: Sorgt für Ärger am Fischmarkt: Tui mit der Taufe der "Mein Schiff 3".
       
       HAMBURG taz | An diesen Donnerstag müssen die Anwohner rund um den
       Hamburger Fischmarkt mit Personenkontrollen rechnen. Grund ist diesmal
       nicht ein polizeilich verordnetes Gefahrengebiet – sondern die Taufe des
       Kreuzfahrtschiffs „Mein Schiff 3“ des Reiseveranstalters Tui Cruises.
       Taufpatin des Dampfers ist die Schlager-Diva Helene Fischer, die zur Feier
       des Tages auf der Bühne stehen wird.
       
       Bis zu 20.000 Personen erwartet der Veranstalter zur Schiffstaufe. Mehr
       dürfen es auch nicht werden. Denn das Bezirksamt hat aus Sicherheitsgründen
       die maximale Besucherzahl beschränkt: 20.000 Leute, alle weiteren müssen
       draußen bleiben. Ärgerlich nur, dass in dem großzügig abgesperrten Gebiet
       des Fischmarkts und Großer Elbstraße auch Leute wohnen.
       
       Dass eine solche Sperre zum potentiellen Problem wird, wenn Anwohner zu
       ihren Wohnungen müssen, haben Bezirk und Veranstalter erkannt:
       „Selbstverständlich müssen wir Anwohnern auch in dieser Situation die
       Möglichkeit bieten, zu ihren Wohnungen zu gelangen“, sagt Tui-Sprecherin
       Godja Sönnichsen. „Da eine Aussage ’Ich wohne da, ich muss da durch‘ nicht
       ausreicht, bitten wir alle Anwohner, ihre Zugangsberechtigung mittels
       Personalausweis nachzuweisen.“
       
       Dass Tui von den Anwohnern einen Ausweis verlangt, um sie passieren zu
       lassen, ist in erster Linie für die Ansässigen ärgerlich. Es ist aber auch
       juristisch bedenklich: „Öffentliche Wege müssen frei zugänglich sein“, sagt
       der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Zahn, und verweist dabei auf das Grundrecht
       auf Freizügigkeit. „Ich halte es für sehr problematisch, wenn ich zum
       Passieren meinen Ausweis zeigen muss.“
       
       Auch sein Berufskollege Niklaus Egelriede hält die Regelung für
       problematisch: „Eine solche Art der Kontrolle kann nicht zulässig sein.“
       Insbesondere deshalb, da mit Tui ein Privatveranstalter solche Kontrollen
       durchführen wird: „Nur der Staat ist befugt, von Personen zu verlangen,
       sich auszuweisen“, sagt Egelriede.
       
       Auf die zweifelhafte Rechtslage angesprochen, sagt Tui-Sprecherin
       Sönnichsen: „Wir können natürlich niemanden zwingen, sich auszuweisen.“ Sie
       betont allerdings, dass das Vorgehen mit den Behörden abgesprochen sei.
       Tatsächlich sind die Ausweiskontrollen auch in den Sicherheitsvorlagen des
       Bezirks für die Veranstaltung festgehalten und somit eine Verordnung der
       Stadt Hamburg.
       
       Das Bezirksamt habe bei der Genehmigung der Veranstaltung die verschiedenen
       Interessen zu berücksichtigen, sagt Kerstin Godenschwege, Pressebeauftragte
       des Bezirksamts Altona. Neben denen der Stadt Hamburg also auch jene der
       Besucher und Anwohner. „Der Veranstalter muss den Zulauf der
       Veranstaltungsfläche kontrollieren.“ Dass die Anwohner auch bei vollem
       Gelände noch zu ihren Wohnungen kommen, könne „durch eine entsprechende
       Ausweisung sichergestellt werden.“
       
       Aus der für die Bewilligung zuständigen Dienststelle vernimmt man indes
       auch kritische Töne gegen die Veranstaltung. Neben der fragwürdigen
       Personenkontrolle wird bemängelt, dass die Veranstaltung an einem Wochentag
       stattfindet, was für die Anwohner ein zusätzliches Ärgernis sei.
       
       Doch da war der Veranstalter offenbar nicht zu Kompromissen bereit. Laut
       Tui-Sprecherin Sönnichsen ist der Termin für die Schiffstaufe abhängig von
       dem der Jungfernfahrt. Und die habe Tui für „Mein Schiff 3“ bereits vor
       über einem Jahr festgelegt.
       
       10 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Meret Michel
       
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