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       # taz.de -- Kooperationsverbot für Unis fällt: Ein kleiner Sieg gegen Kleinstaaterei
       
       > Die Große Koalition will dem Bund erlauben, Universitäten direkt zu
       > fördern. Die Länder bestimmen weiterhin allein über Schulen.
       
   IMG Bild: Für die Finanzierung der Schulen bleiben die Bundesländer zuständig
       
       BERLIN taz | Es ist eine der wichtigsten Vereinbarungen im Bildungspaket
       der Koalition: Union und SPD wollen dem Bund erlauben, Hochschulen in
       Zukunft direkt zu fördern. Dafür planen sie eine Verfassungsänderung.
       
       „Bund und Länder können aufgrund von Vereinbarungen in Fällen
       überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Forschung und Lehre
       zusammenwirken“, lautet ein Vorschlag für einen entsprechenden Passus im
       Grundgesetz. Eine endgültige, juristisch geprüfte Formulierung fehlt jedoch
       noch.
       
       Das Kooperationsverbot gewährt den Ländern freie Hand in der
       Bildungspolitik, also bei Universitäten und Schulen. Es verbietet dem Bund,
       Bildungsprojekte in den Ländern langfristig zu fördern. Vielen Experten
       gilt das Verbot inzwischen als Ärgernis.
       
       Der Bund musste in der Vergangenheit mehrmals wegen des Kooperationsverbots
       gewagte Rechtskonstruktionen basteln. So geschehen etwa bei dem
       Bildungspaket, das die frühere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
       2011 auflegte, um Kindern aus Hartz-IV-Familien Schulessen und
       Nachhilfestunden zu finanzieren.
       
       ## Erfolg der CDU
       
       Dass das Verbot nur bei Hochschulen künftig gelockert wird, ist ein Erfolg
       der CDU. Die SPD setzte sich in den Koalitionsverhandlungen für eine
       generelle Abschaffung ein, scheiterte aber an der Blockade der Union. Auch
       in der SPD sind die Haltungen aber divers, viele Ministerpräsidenten
       verteidigen eisern ihre Hoheit über die Bildungspolitik.
       
       Wie sich die Pläne der Koalition auswirken, ist noch nicht in Gänze
       abzusehen. So soll der Bund zum Beispiel Forschungsbauten und -geräte in
       Absprache mit dem betroffenen Bundesland organisieren dürfen. Wenn es um
       Projekte geht, etwa Studienprogramme oder Exzellenzinitiativen, müssen
       allerdings alle Länder zustimmen.
       
       Das Kooperationsverbot im Schulbereich stört Experten deutlich mehr als das
       im Hochschulbereich. Hier will die Koalition alles lassen, wie es ist. Die
       16 Länder bleiben für die Finanzierung ihrer Schulen zuständig, ebenso für
       ihre Lehrpläne. Wie unterschiedlich gut Kinder in den Systemen lernen, wird
       regelmäßig durch Ländervergleiche dokumentiert.
       
       27 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ulrich Schulte
       
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