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       # taz.de -- Berliner NPD-Chef vor Gericht: 0:3 gegen den NPD-Chef
       
       > Innerhalb weniger Monate kassiert Sebastian Schmidtke die dritte
       > Verurteilung – auf Bewährung
       
   IMG Bild: Berlins NPD-Chef Schmidtke vor Gericht.
       
       Der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke kann sich zumindest über
       Abwechslung freuen: Auf der langen Liste der Vergehen, derentwegen er schon
       verurteilt wurde, steht nun auch die falsche eidesstattliche Versicherung.
       Schmidtke hatte angegeben, „keinerlei Funktion“ innerhalb des Netzwerkes
       „Nationaler Widerstand“ zu haben. Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten
       sieht das am Montag anders, sie verhängt eine Haftstrafe von drei Monaten,
       ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.
       
       Die NW-Internetseite diente bis zu ihrer Abschaltung Ende 2012 als wichtige
       Plattform für die rechtsextreme Szene. ExpertInnen der Mobilen Beratung
       gegen Rechtsextremismus (MBR) gehen davon aus, dass sich insbesondere das
       Spektrum der verbotenen Kameradschaften unter diesem Label organisierte,
       der Name fand sich als Schmiererei auch an Tatorten von Nazi-Angriffen wie
       dem Brandanschlag auf das Anton-Schmaus-Haus.
       
       Mit all dem will Schmidtke nichts zu tun gehabt haben: An ein Interview, in
       dem er die Seite als „unsere Weltnetzpräsenz“ bezeichnete, kann er sich
       angeblich nicht mehr erinnern. Wie es dazu kam, dass er 2010 hinter einem
       Rednerpult mit der Aufschrift „nw-berlin“ sprach, warum er auf
       NW-Materialien immer wieder als Verantwortlicher genannt wurde, weshalb er,
       wie Fotos von seinem Computer zeigen, im Strandurlaub den Namen der
       Internetseite mit Steinen in den Sand legte und sich dann damit
       fotografierte – er wisse es nicht mehr, sagt Schmidtke immer wieder. Dafür
       hat die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nur einen Satz übrig: „Herr
       Schmidtke, ich glaub’s Ihnen nicht.“
       
       Angezeigt hatte Schmidtke Linke-Fraktionschef Udo Wolf. Er zeigte sich nach
       dem Urteil erfreut über das „wichtige Signal“ des Gerichts. „Schmidtke hat
       gemerkt, dass er mit seiner absurden Scharade nicht durchkommt.“
       
       Für Schmidtke ist es die dritte Verurteilung in kurzer Zeit: Im Dezember
       wurde er wegen Volksverhetzung zu acht, erst vergangene Woche zu zehn
       Monaten verurteilt – jeweils auf Bewährung. Die Strafen werden allerdings
       nicht einfach addiert: „Sobald alle Urteile rechtskräftig sind, entscheidet
       das Gericht über die Gesamthöhe, die zwischen elf und 21 Monaten liegen
       wird“, sagte dazu Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Ob diese Strafe dann
       weiterhin zur Bewährung ausgesetzt wird, ist nicht sicher. Eng wird es für
       Schmidtke, gegen den aktuell noch weitere Verfahren laufen, in jedem Fall.
       
       19 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malene Gürgen
       
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