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       # taz.de -- Inklusion unerwünscht: Keine Unterstützung für Henri
       
       > Auch der SPD-Kultusminister hilft dem behinderten Henri nicht, weiter mit
       > seinen Freunden zur Schule zu gehen. Er sei dort nicht willkommen.
       
   IMG Bild: Inklusion – nur auf niedrigstmöglichem Niveau? Henris Schulentscheidung entfacht eine neue Debatte.
       
       TÜBINGEN taz | Eskalation im Fall Henri: Der elfjährige Junge mit
       Down-Syndrom darf nach den Sommerferien weder mit dem einen Teil seiner
       Klassenkameraden aufs Gymnasium ins badische Walldorf wechseln noch mit dem
       anderen auf die Realschule. Auch die Realschullehrer haben vergangene Woche
       gegen die Aufnahme des Jungen gestimmt. Kultusminister Andreas Stoch (SPD),
       der theoretisch eine der Schulen dazu verdonnern könnte, akzeptiert die
       Beschlüsse. Henri verdiene bestmögliche Förderung. Dies setze voraus, dass
       er an der Schule willkommen sei, lässt er mitteilen.
       
       Ein Aufschrei kommt von den Elternvereinen, die Henris Familie
       unterstützten. „Müssen Kinder mit Behinderungen wieder darum betteln,
       dazugehören zu dürfen?“, fragt die Elterninitiative Rhein-Neckar. Über ein
       Dutzend Elternvereine fordern SPD- und Grünen-Abgeordnete auf, einzugreifen
       und „zu verhindern, dass in Baden-Württemberg ein Exempel statuiert wird,
       nach dem Menschenrechte nur dann zu gewähren seien, wenn sich niemand
       gestört fühlt“.
       
       Was bleibt für Henri? Seine Eltern haben nun noch die Wahl zwischen einer
       Werkrealschule und zwei Gemeinschaftsschulen in Nachbargemeinden. „Alle
       drei Varianten bedeuten den Verlust seiner derzeitigen Schulkameraden oder
       sogar den Transport in ein völlig neues Umfeld“, schreibt die
       Elterninitiative Rhein-Neckar. Außerdem bleibe die Frage offen, ob der
       Junge dort willkommen sei.
       
       Kultusminister Stoch versucht, in der aufgeladenen Situation die Erwartung
       an Inklusion einzudämmen. Ein absolutes Elternwahlrecht für eine bestimmte
       Schule könne es nie geben. Das Versprechen im grün-roten Koalitionsvertrag
       bezieht sich demnach lediglich auf die Wahl zwischen allgemeiner Schule und
       Sonderschule.
       
       Regina Roll, Gesamtelternbeiratsvorsitzende in Walldorf, verteidigt die
       Abwehrhaltung von Lehrern und einigen Eltern. „Keiner von denen ist
       behindertenfeindlich“, sagt sie. Der Versuch sei schon an der Grundschule
       gescheitert, wo sich Eltern nicht einbezogen fühlten. Obwohl Henri am
       Gymnasium zusammen mit zwei körperbehinderten Kindern beinahe rund um die
       Schuluhr betreut worden wäre, sagt sie: „Es ist nicht hinreichend geklärt,
       wie der Unterricht für die übrigen Kinder störungsfrei ablaufen kann.“
       Breche die Gruppe auseinander, entfielen auf Henri allein weniger
       Betreuerstunden. Eine Unsicherheit, der man sich nicht aussetzen wolle.
       
       18 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lena Müssigmann
       
       ## TAGS
       
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