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       # taz.de -- Kinderpornografie-Verdacht: Edathy wehrt sich gegen Ermittlungen
       
       > Der frührere SPD-Politiker erhebt erneut Vorwürfe gegen die
       > Staatsanwaltschaft Hannover. Und Niedersachsens CDU will Einsicht in die
       > Ermittlungsakten einklagen.
       
   IMG Bild: Im Fokus: der ehemalige SPD-Politiker Sebastian Edathy.
       
       HANNOVER dpa/taz | Der Anwalt des wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz
       von Kinderpornografie verdächtigte Sebastian Edathy hat die
       niedersächsische Justizministerin aufgefordert, die Staatsanwaltschaft
       Hannover von den Ermittlungen gegen ihn zu entbinden. Er wirft der
       Staatsanwaltschaft vor, unrechtmäßig das Verfahren gegen seinen Mandandten
       aufgenommen zu haben, da er zur Zeit der ersten Durchsuchungen noch
       Abgeordneter des Bundestages gewesen sei.
       
       Das niedersächsische Landesjustizministerium hat das Ersuchen des früheren
       SPD-Politikers am Freitag in einer Pressemitteilung bestätigt. In dem
       Schreiben des Anwalts heißt es, Edathy habe zwar am 7. Februar 2014
       erklärt, dass er auf sein Bundestagsmandat verzichtet, dennoch habe er bis
       zum 10. Februar offiziell die Immunität eines Abgeordneten genossen, da die
       Bestätigung des Bundespräsidenten erst an diesem Tag erfolgt sei. Eine
       weitere Reaktion des Justizministeriums Hannover steht noch aus.
       
       Unterdessen will Niedersachsens CDU mit einer Klage gegen die
       Landesregierung am Staatsgerichtshof in Bückeburg die Herausgabe der
       Ermittlungsakten im Fall Edathy erzwingen. „Bislang wurden uns von der
       Landesregierung gerade einmal vier Prozent der Akten vorgelegt, das ist ein
       Affront gegen das Parlament“, sagte der Chef der CDU-Landtagsfraktion,
       Björn Thümler, am Freitag in Hannover. „Offenbar gibt es hier etwas zu
       verbergen.“
       
       Eine Klage auf Einsicht in Ermittlungsakten vor einem Verfassungsgericht
       sei in Deutschland ein Präzedenzfall, sagte Thümler. Bislang gebe es nur
       Urteile von Zivilgerichten zu Fällen, in denen Angeklagte gegen die Vorlage
       von Ermittlungsakten durch die Staatsanwaltschaft an Parlamentarische
       Untersuchungsausschüsse geklagt hätten. Die Juristen in der CDU rechnen
       sich laut Thümler gute Chancen aus, da in diesen Fällen die Vorlage der
       Akten von den Zivilgerichten stets für rechtmäßig befunden wurde. Das
       Justizministerium in Hannover reagierte gelassen auf die Ankündigung. „Das
       ist das gute Recht der CDU“, sagte ein Sprecher.
       
       ## 2100 Seiten Akten
       
       Es ist die zweite Klage der CDU gegen die rot-grüne Landesregierung
       innerhalb eines halben Jahres. Im Dezember hatte die Fraktion die
       vollständige Herausgabe der Akten zur Affäre um den inzwischen entlassenen
       Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag eingereicht. In diesem Verfahren könnte
       das Urteil im Sommer fallen.
       
       Von den rund 2100 Seiten, die die Edathy-Akten laut CDU insgesamt umfassen,
       seien nur 84 vertrauliche Seiten übergeben worden, sagte Thümler. Die Klage
       beziehe sich nicht nur auf Akten der Regierung, sondern auch auf die der
       Staatsanwaltschaft. „Ohne Einsicht in Ermittlungsakten können wir nicht
       überprüfen, ob das, was die Justizministerin und die Vertreter der
       Staatsanwaltschaft öffentlich mitgeteilt haben, der Wahrheit entspricht.“
       
       Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in dem Fall auch ein Verfahren wegen
       Geheimnisverrats eingeleitet, weil Medien vorab über Inhalte aus dem
       Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) zu den Ermittlungen berichtet
       hatten. Das LKA sieht demzufolge den Nachweis erbracht, dass der frühere
       niedersächsische Bundestagsabgeordnete Edathy sich im Internet auch
       Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt beschafft hat.
       
       9 May 2014
       
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