# taz.de -- Kinderpornografie-Verdacht: Edathy wehrt sich gegen Ermittlungen
> Der frührere SPD-Politiker erhebt erneut Vorwürfe gegen die
> Staatsanwaltschaft Hannover. Und Niedersachsens CDU will Einsicht in die
> Ermittlungsakten einklagen.
IMG Bild: Im Fokus: der ehemalige SPD-Politiker Sebastian Edathy.
HANNOVER dpa/taz | Der Anwalt des wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz
von Kinderpornografie verdächtigte Sebastian Edathy hat die
niedersächsische Justizministerin aufgefordert, die Staatsanwaltschaft
Hannover von den Ermittlungen gegen ihn zu entbinden. Er wirft der
Staatsanwaltschaft vor, unrechtmäßig das Verfahren gegen seinen Mandandten
aufgenommen zu haben, da er zur Zeit der ersten Durchsuchungen noch
Abgeordneter des Bundestages gewesen sei.
Das niedersächsische Landesjustizministerium hat das Ersuchen des früheren
SPD-Politikers am Freitag in einer Pressemitteilung bestätigt. In dem
Schreiben des Anwalts heißt es, Edathy habe zwar am 7. Februar 2014
erklärt, dass er auf sein Bundestagsmandat verzichtet, dennoch habe er bis
zum 10. Februar offiziell die Immunität eines Abgeordneten genossen, da die
Bestätigung des Bundespräsidenten erst an diesem Tag erfolgt sei. Eine
weitere Reaktion des Justizministeriums Hannover steht noch aus.
Unterdessen will Niedersachsens CDU mit einer Klage gegen die
Landesregierung am Staatsgerichtshof in Bückeburg die Herausgabe der
Ermittlungsakten im Fall Edathy erzwingen. „Bislang wurden uns von der
Landesregierung gerade einmal vier Prozent der Akten vorgelegt, das ist ein
Affront gegen das Parlament“, sagte der Chef der CDU-Landtagsfraktion,
Björn Thümler, am Freitag in Hannover. „Offenbar gibt es hier etwas zu
verbergen.“
Eine Klage auf Einsicht in Ermittlungsakten vor einem Verfassungsgericht
sei in Deutschland ein Präzedenzfall, sagte Thümler. Bislang gebe es nur
Urteile von Zivilgerichten zu Fällen, in denen Angeklagte gegen die Vorlage
von Ermittlungsakten durch die Staatsanwaltschaft an Parlamentarische
Untersuchungsausschüsse geklagt hätten. Die Juristen in der CDU rechnen
sich laut Thümler gute Chancen aus, da in diesen Fällen die Vorlage der
Akten von den Zivilgerichten stets für rechtmäßig befunden wurde. Das
Justizministerium in Hannover reagierte gelassen auf die Ankündigung. „Das
ist das gute Recht der CDU“, sagte ein Sprecher.
## 2100 Seiten Akten
Es ist die zweite Klage der CDU gegen die rot-grüne Landesregierung
innerhalb eines halben Jahres. Im Dezember hatte die Fraktion die
vollständige Herausgabe der Akten zur Affäre um den inzwischen entlassenen
Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag eingereicht. In diesem Verfahren könnte
das Urteil im Sommer fallen.
Von den rund 2100 Seiten, die die Edathy-Akten laut CDU insgesamt umfassen,
seien nur 84 vertrauliche Seiten übergeben worden, sagte Thümler. Die Klage
beziehe sich nicht nur auf Akten der Regierung, sondern auch auf die der
Staatsanwaltschaft. „Ohne Einsicht in Ermittlungsakten können wir nicht
überprüfen, ob das, was die Justizministerin und die Vertreter der
Staatsanwaltschaft öffentlich mitgeteilt haben, der Wahrheit entspricht.“
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in dem Fall auch ein Verfahren wegen
Geheimnisverrats eingeleitet, weil Medien vorab über Inhalte aus dem
Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) zu den Ermittlungen berichtet
hatten. Das LKA sieht demzufolge den Nachweis erbracht, dass der frühere
niedersächsische Bundestagsabgeordnete Edathy sich im Internet auch
Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt beschafft hat.
9 May 2014
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