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       # taz.de -- In den USA getöteter Austauschschüler: Auch in Deutschland wird ermittelt
       
       > Der US-Schütze ist gegen Kaution frei und klagt über Morddrohungen. Der
       > Vater des 17-jährigen Diren holt aus den USA die Leiche.
       
   IMG Bild: Diren D. aus Hamburg (rechts) im Oktober bei einem Fußballspiel seiner High-School-Mannschaft.
       
       MISSOULA / HAMBURG dpa/taz | Der Todesschütze i[1][m Fall des Hamburger
       Austauschschülers Diren] bekommt nach Angaben seines Anwalts Morddrohungen.
       Der 29-Jährige und seine Partnerin hätten hasserfüllte anonyme Anrufe und
       Facebook-Nachrichten bekommen, sagte der Strafverteidiger Paul Ryan der
       Nachrichtenagentur dpa. „Es ist eine sehr problematische Situation für sie.
       Sie verlassen ihr Haus nicht mehr. Sie machen sich Sorgen um ihr kleines
       Kind.”
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft dem Feuerwehrmann die vorsätzliche Tötung des
       17-Jährigen vor. Der türkischstämmige Jugendliche soll in der Türkei
       beerdigt werden. Die Beisetzung sei in Bodrum im Südwesten des Landes
       geplant, bestätigte sein Fußballtrainer Garip Ercin am Mittwoch
       entsprechende Medienberichte. „Die Stadt hat er immer so gerne gemocht.“
       
       Direns Vater ist in die USA geflogen, um die Leiche seines Kindes
       zurückzuholen. Neben einer Sterbeurkunde sind mehrere Bescheinigungen
       notwendig, um die Leiche nach Deutschland überführen zu können.
       
       Für Mittwochabend war ein Benefizspiel der Fußball-Mannschaft des Schülers
       zugunsten der Familie geplant. Der Verein rief dazu auf, für die Eltern zu
       spenden: „Wir wünschen den Eltern und Angehörigen alle Kraft und
       Unterstützung in diesen schweren Zeiten“, hieß es auf der Homepage.
       
       ## Auch Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt
       
       An Direns High School in Missoula erhalten seine ehemaligen Mitschüler
       unterdessen psychologische Betreuung. In lokalen Medien sind viele Berichte
       darüber zu lesen, wie beliebt Diren war, der schon kurz nach seiner Ankunft
       im August vergangenen Jahres begann, im Schulteam Fußball zu spielen.
       
       Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft will nach den tödlichen Schüssen auf
       Diren ein Ermittlungsverfahren einleiten. „Wir prüfen den Sachverhalt und
       haben bereits die erforderlichen Unterlagen von den zuständigen
       amerikanischen Behörden angefordert“, sagte Sprecherin Nana Frombach der
       Nachrichtenagentur dpa.
       
       Hintergrund ist Paragraf 7 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, dass das
       deutsche Strafrecht für Taten gilt, die im Ausland gegen einen Deutschen
       begangen werden. Das Hamburger Ermittlungsverfahren soll nach Frombachs
       Darstellung zur Aufklärung des Todesfalls beitragen – „mit den begrenzten
       Möglichkeiten, die wir von hier aus haben“.
       
       Der Jugendliche, der im August für ein Jahr in die USA gekommen war und im
       Ort Missoula eine High School besuchte, soll nachts in die Garage der
       Familie gegangen sein. Der Hausbesitzer fühlte sich seinem Anwalt zufolge
       bedroht und schoss auf den Teenager. Dieser wurde am Kopf und am Arm
       getroffen und starb im Krankenhaus. Ein Begleiter des Jungen sei
       geflüchtet.
       
       Der Tod des Schülers sei „ohne Frage tragisch“, sagte Ryan. Sein Mandant
       und dessen Partnerin, die ein zehn Monate altes Kind haben, seien
       erschüttert. Sie glaubten aber, dass die Schüsse gerechtfertigt gewesen
       seien. „Sie fühlten sich bedroht. Sie wussten nicht, was er in ihrer Garage
       wollte, wie er sich verhalten würde, ob er zum Beispiel Drogen genommen
       hatte oder ob da mehr als zwei Männer waren.“ Über das mögliche Motiv des
       Schülers wolle er nicht spekulieren
       
       ## Gegen 30.000 Dollar Kaution freigelassen
       
       Zwar räumt der Staat Montana für die Verteidigung des eigenen Hauses das
       bewaffnete Recht auf Notwehr ein. Laut Anklageschrift stellte der Mann aber
       potenziellen Dieben eine Falle. Die Partnerin des Schützen habe als eine
       Art Köder eine Handtasche mit persönlichen Gegenständen in die Garage
       gestellt.Zudem habe Markus K. ins Dunkle hinein geschossen.
       
       Die Einschusslöcher deuteten darauf hin, dass er mit seiner Schrotflinte
       breit gefächert habe, ohne ein klares Ziel vor Augen zu haben. Das
       widerspricht nach dem Eindruck der Staatsanwaltschaft der Aussage der
       Bedrohung.
       
       Trotz der Einbrüche der vergangenen Wochen ließen die beiden das Garagentor
       offen stehen. Einer Zeugin zufolge soll der Mann seit Nächten darauf
       gewartet haben, jemanden zu fassen und zu erschießen. Das habe er bei einem
       Friseurtermin wenige Tage zuvor der Friseurin erzählt. Das Gericht setzte
       ihn gegen Zahlung einer Kaution von 30.000 Dollar (21.000 Euro) vorerst auf
       freien Fuß.
       
       Ryan zufolge wird sein Mandant in rund einem Monat vor Gericht erscheinen,
       um auf unschuldig zu plädieren. Zu einem Prozess komme es wohl frühestens
       Ende des Jahres. Vermutlich erst dann lässt sich der genaue Tathergang
       klären. Unklar sei etwa, ob der Schütze ganz ohne Vorwarnung viermal auf
       den Jugendlichen gefeuert habe, berichtete die Lokalzeitung Missoulian.
       Seine Partnerin hatte ausgesagt, er habe den Schüler mit „Hey“
       angesprochen, und dieser habe „Hey” oder „Warte!” geantwortet, bevor die
       Schüsse fielen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das.
       
       Der „überraschende und erschreckende” Fall sei „besonders tragisch aus
       deutscher Sicht“, sagte eine Sprecherin des Konsulats der dpa. Wie in allen
       Fällen, bei denen Deutsche in den USA zu Schaden kämen, sei die Betreuung
       der Familie eine wichtige Aufgabe. Es gehe aber auch darum, von den
       zuständigen Behörden eine lückenlose Aufklärung zu fordern.
       
       Bürger Montanas dürfen sich wie in rund der Hälfte der 50 US-Staaten
       notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Laut der sogenannten Castle Doctrine
       (Schloss-Doktrin) ist der Einsatz tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge in
       Haus und Garten in den meisten Fällen erlaubt. Allerdings muss sich der
       Schütze ernsthaft bedroht fühlen. Nach der Tat gegen den Hamburger fordern
       Politiker in dem Staat, das 2009 entsprechend angepasste Gesetz wieder zu
       verschärfen.
       
       30 Apr 2014
       
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