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       # taz.de -- Tempelhofer Feld: Senat spart sich Werbekampagne
       
       > Die rot-schwarze Berliner Landesregierung gibt kaum Geld aus, um für ihre
       > eigene Position beim Volksentscheid zu werben.
       
   IMG Bild: Auch dieser Bauzaun auf dem Tempelhofer Feld wartet auf den Volksentscheid.
       
       Der Senat plant keine eigene Werbekampagne zum Tempelhof-Volksentscheid. An
       haushaltswirksamen Ausgaben gibt es lediglich ein 2.400 Euro teures Video
       auf der Webseite der Senatskanzlei und 9.000 Euro für einen Flyer, schreibt
       Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) als Antwort auf eine
       parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Steffen Zillich und Katrin
       Lompscher. In dem Flyer wirbt Müller für eine „bewährte Berliner Mischung“
       aus „Wohnen, Arbeiten und Freizeit in attraktiven, grünen und lebendigen
       Quartieren“ auf dem Feld und spricht seine Empfehlung aus: „Gehen Sie zur
       Wahl und stimmen Sie mit JA bei der zweiten Abstimmungsfrage."
       
       Bei dem Volksentscheid über den Religionsunterricht im Jahr 2009 hatte der
       Senat noch mit einer aufwändigen Kampagne für seine Position geworben. Der
       Senat buchte damals etwa Anzeigen mit dem Slogan „Ethik für alle – Religion
       freiwillig“ in vielen Zeitungen, darunter auch in der taz. Das
       Oberverwaltungsgericht verbot die Kampagne damals, denn es sah „durch den
       Einsatz von staatlichen Mitteln die Chancengleichheit der Initiatoren von
       ’Pro Reli‘ verletzt“. Die Gerichtsentscheidung gilt allerdings nur für die
       damalige Großkampagne; das Gericht entschied nicht, ob auch ein billiges
       Online-Video und ein Flyer erlaubt wären oder nicht.
       
       Im aktuellen Wahlkampf hatte die Volksentscheid-Initiative beim
       Verwaltungsgericht beantragt, die Veröffentlichung von Plakaten und anderen
       Texten zu verbieten: Die Initiatoren fanden, dass ihre Absichten vom Senat
       „falsch und verfälscht dargestellt“ werden. Bei einem so weitreichenden
       Verbot hätte der Senat auch keine Pressemitteilungen mehr veröffentlichen
       oder Texte auf seiner Webseite veröffentlichen dürfen.
       
       Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag ab – aus formalen Gründen, weil
       es sich nicht für zuständig hielt. „Die Kammer hat sich inhaltlich gar
       nicht mit der Sache beschäftigt“, erläutert Gerichtssprecher Stephan
       Groscurth. Lediglich in einer Nebenbemerkung führen die Richter aus, dass
       ein so weitreichender Antrag, der dem Senat faktisch jede Äußerung zum
       Thema verbietet, wohl auch keine Chance bei dem zuständigen Gericht gehabt
       hätte.
       
       Unklar ist dagegen, wie viel Geld die landeseigenen Unternehmen in
       Kampagnen zum Volksentscheid stecken. Die Wohnungsbaugesellschaften Degewo
       sowie Stadt und Land beteiligen sich an der Kampagne „Tempelhofer Feld für
       alle“, gemeinsam mit privaten Akteuren wie dem Bauindustrieverband, die
       Fachgemeinschaft Bau, der Handwerkskammer, die Industrie- und
       Handelskammer, dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller und dem
       Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Die
       Finanzaufwendungen werden im Rahmen der eigenverantwortlichen
       Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Akteure eingesetzt“, antwortet Senator
       Müller auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Klaus
       Lederer.
       
       Lederers Kollege Zillich kritisiert eine fehlende Waffengleichheit: „Die
       Initiatoren eines Volksentscheides sind verpflichtet, größere Spenden für
       ihre Kampagne offenzulegen – dann sollten auch landeseigene Gesellschaften
       die Höhe ihrer Beteiligung an einer Gegenkampagne transparent machen."
       
       27 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sebastian Heiser
       
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