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       # taz.de -- „Affirmative action“ in den USA: Gericht gegen Minderheitenförderung
       
       > Die Bevorzugung von Minderheiten in den USA ist ein Streitthema. Nun
       > entschied das Oberste Gericht in einem Fall gegen die sogenannte
       > „affirmative action“.
       
   IMG Bild: Campus der Ann Arbor Universität in Michigan.
       
       WASHINGTON dpa | Das Oberste US-Gericht hat Unterstützern der Förderung von
       Minderheiten an Universitäten eine Niederlage beschert. Der Supreme Court
       in Washington ließ am Dienstag ein Gesetz im Bundesstaat Michigan bestehen,
       das die Bevorzugung von Afro-Amerikanern, Latinos, Frauen und anderen
       benachteiligten Gruppen bei Bewerbungen an öffentlichen Hochschulen
       verbietet. 2006 waren dort per Volksentscheid die als „affirmative action“
       bekannten Fördermaßnahme verboten worden.
       
       Sechs Richter stimmten dem Urteil zu, zwei waren dagegen. Damit dürften
       nach Expertenansicht ähnliche Gesetze in sieben anderen Staaten wie Texas,
       Florida und Kalifornien ebenfalls juristisch unangetastet bleiben.
       Möglicherweise werden an weiteren Orten entsprechende Verordnungen
       erlassen.
       
       Bürgerrechtsorganisationen zeigten sich empört. Die Entscheidung sei „ein
       Rückschritt im Streben nach mehr Diversität in Michigan“. Seit dort 2006
       die „affirmative action“ – im Deutschen auch als positive Diskriminierung
       bezeichnet – verboten wurde, sei der Anteil von Minderheiten unter den
       Studenten drastisch gesunken, meinen die Kritiker.
       
       Andere loben hingegen das Gesetz, weil dadurch alle Bewerber gleich
       behandelt werden müssten, während die Bevorzugung bestimmter Gruppen
       diskriminierend sei.
       
       Das Oberste Gericht betonte in seinem Urteil jedoch, nicht über die
       „affirmative action“ selbst befunden zu haben, sondern darüber, ob Bürger
       sie per Volksentscheid begrenzen können. Das sei von der Verfassung nicht
       verboten. Der Fall drehe sich nicht darum, wie der Streit über das Thema
       gelöst werden solle, erläuterte Richter Anthony Kennedy in seiner
       Urteilsbegründung. „Es geht darum, wer sie lösen darf.“ Die Verfassung und
       die bisherige Rechtsprechung erlaube nicht, solche Entscheidungen des
       Volkes aufzuheben.
       
       Es war nicht das erste Mal, dass sich der Supreme Court mit dem
       umstrittenen Thema beschäftigte. So wandte es sich 1978 in einem
       bahnbrechenden Urteil zwar gegen Quotenregelungen, räumte aber den
       Universitäten das Recht ein, die Ethnien bei Zulassungen mit ins Kalkül zu
       ziehen. Auch in späteren Urteilen bestätigte das neunköpfige Richtergremien
       diese Linie, wenn auch zunehmend differenzierter.
       
       23 Apr 2014
       
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