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       # taz.de -- Krankenversorgung für Flüchtlinge: Tod des Babys ist kein tragischer Einzelfall
       
       > Niedersachsen will prüfen, ob das Bremer Modell der Gesundheitskarte auch
       > für das Flächenland sinnvoll ist und noch im Sommer einen Gesetzentwurf
       > vorlegen. Die letzte Prüfung dieser Art fiel allerdings negativ aus.
       
   IMG Bild: Steht in der Kritik: Kinderkrankenhaus auf der Bult.
       
       HAMBURG taz | Nach dem Tod des Säuglings in der Hannoverschen Kinder- und
       Jugendklinik „Auf der Bult“ erwägt die rot-grüne Landesregierung in
       Niedersachsen nun nach Bremer Vorbild eine elektronische Gesundheitskarte
       für Flüchtlinge und Asylbewerber einzuführen. Nach dem Willen der Grünen
       soll noch im Sommer ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. „Wir
       wollen die Diskriminierung von Flüchtlingen beenden“, sagte die
       stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Filiz Polat.
       
       Ob die Einführung dieser Krankenkassenkarte sinnvoll und praktikabel ist,
       solle nun zeitnah geprüft werden, erklärte am Mittwoch eine Sprecherin des
       Innenministeriums: „In Kürze soll hierzu das Gespräch mit der AOK
       Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden gesucht werden.“
       
       Eine frühere Prüfung sei negativ ausgefallen, teilte das Innenministerium
       mit. Eine zentrale Lösung wie im Stadtstaat Bremen sei im Flächenland
       Niedersachsen unmöglich, weil hier die Städte und Landkreise zuständig
       seien. Deshalb müsse wohl vom Land „eine Rahmenvereinbarung getroffen und
       von jeder Leistungsbehörde eine eigene Vereinbarung mit der AOK oder einer
       anderen Kasse geschlossen werden“, so die Sprecherin.
       
       Bislang gibt es in Niedersachsen den „Krankenschein für Migranten“ nach
       Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Scheine berechtigen
       Flüchtlinge, einen Arzt nach Wahl aufzusuchen. Sie werden zumeist
       „grundsätzlich ohne vorherigen Antrag quartalsweise ausgegeben“, erklärte
       die Ministeriumssprecherin.
       
       Für die Einweisung ins Krankenhaus werde aber in der Regel ein ärztlicher
       Einweisungsschein benötigt, sagt Christoph Prehn von der niedersächsischen
       Krankenhausgesellschaft. Das gelte aber keinesfalls für Notfälle. Alexander
       Ebert von der Deutschen Stiftung Patientenschutz wertet den Vorfall als
       Indiz für die Probleme, die Menschen ohne Krankenschutz haben. In Hannover
       habe es wohl ein tragisches Ergebnis menschlichen Fehlverhaltens gegeben.
       „Um einen seltenen Einzelfall handelt es sich jedoch nicht“, sagte Ebert.
       
       17 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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