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       # taz.de -- Neue Regeln für Online-Einkäufe: Gute Gründe für den Widerruf
       
       > Im Juni ändert sich wegen einer EU-Richtlinie das Widerrufsrecht bei
       > Online-Einkäufen. Für Verbraucher hat das Vor- und Nachteile.
       
   IMG Bild: Das neue Widerrufsrecht soll Verbraucher vor Fallen beim Online-Kauf schützen.
       
       BERLIN taz | Verbraucher und Händler in Deutschland müssen sich auf neue
       Regeln zum Widerruf gefasst machen. Auf Grundlage einer veränderten
       EU-Richtlinie tritt am 13. Juni ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Die
       neuen Regelungen sollen für EU-weit einheitliche Vorgaben sorgen.
       
       Insgesamt hätten die Änderungen für beide Seiten Vor- und Nachteile,
       erklärt Andrea Frank, Juristin der Berliner Verbraucherzentrale. Kunden
       müssen künftig genau begründen, weshalb sie eine Bestellung widerrufen
       wollen. Das könnte vor allem retourintensiven Unternehmen zugute kommen.
       
       Händler haben dann außerdem die Möglichkeit, das Porto für Rücksendungen
       einzufordern. Größere Unternehmen dürften von diesem Recht wohl kaum
       Gebrauch machen, sagt Frank. Sie können es sich leisten, auf die
       Portokosten zu verzichten. Für kleinere Firmen würde dies ein „echter
       Wettbewerbsnachteil“ sein.
       
       Mit den Änderungen im Juni wird auch die Widerrufsfrist begrenzt. Hatten
       Kunden bislang bei fehlerhafter oder unterlassener Widerrufsbelehrung
       unbegrenzt Recht auf Widerruf, so ist diese Möglichkeit jetzt auf ein Jahr
       beschränkt. Ein klarer Nachteil für die Verbraucher, so Frank.
       
       ## Keine voreingestellten Häkchen mehr
       
       Doch es gibt auch Änderungen zugunsten des Verbrauchers. Denn auch für
       Verkäufer werden die Fristen kürzer. Derzeit dürfen sie sich noch bis zu 30
       Tage Zeit lassen, den Warenpreis zu erstatten. Ab dem 13. Juni bleiben
       ihnen dafür nur noch zwei Wochen. Und: Wer beispielsweise über Internet
       oder Telefon einen Strom- oder Gasvertrag abschließt, hat bald das Recht,
       seine Bestellung zu widerrufen. Diese Möglichkeit war Verbrauchern bislang
       nicht bei jedem Anbieter gegeben.
       
       Auch das sogenannte „opt out-Prinzip“ fällt weg. „Der Verbraucher muss alle
       Vertragsbestandteile positiv bestätigen“, sagt Andrea Frank von der
       Verbraucherzentrale. Er braucht also nicht mehr zu fürchten,
       „voreingestellte Häkchen“ zu seinem Nachteil vergessen zu haben. Sollten
       Zusatzangebote wie Garantien oder Transportversicherung vom Anbieter einmal
       doch automatisch in den Warenkorb gelegt werden, muss der Kunde dafür
       künftig nicht bezahlen.
       
       Positiv bewertet Frank auch, dass Servicehotlines keine über das übliche
       Telefonentgelt hinausgehenden Gebühren mehr verlangen dürfen. Das gilt mit
       der Neuregelung auch für Telefonanbieter. Bislang hatten diese häufig auf
       besondere Serviceleistungen per Telefon Extragebühren erhoben.
       
       In der Umstellungsphase rechnen die Verbraucherzentralen mit „Irritationen
       sowohl aufseiten der Verbraucher als auch bei den Händlern“, so Frank.
       Nicht zuletzt wegen der Neuregelungen ist nun jede Seite aufgefordert, sich
       über ihre Rechte zu informieren.
       
       19 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lukas Meyer-Blankenburg
       
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