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       # taz.de -- Streit zwischen Lindt und Haribo: Da lacht der goldene Teddy
       
       > Im Kampf Bär gegen Bär muss der Goldbär aus Gelatine eine Niederlage
       > gegen den Schokobär hinnehmen: Lindt siegt im Hüftgoldstreit gegen
       > Haribo. Erst einmal.
       
   IMG Bild: Ob dieser Schokobär ein hämisches Bad in Gummibärchen nimmt?
       
       KÖLN dpa | Etappensieg für Lindt im Goldbären-Markenstreit: Der Schweizer
       Schokoladenhersteller darf seine in Goldfolie verpackten Schokoladen-Teddys
       trotz Protests von Haribo weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht Köln
       entschied am Freitag, dass die Rechte von des Gummibärchenherstellers an
       der Marke „Goldbären“ durch den Schoko-Teddy nicht verletzt werden – der
       Edelmetalloptik zum Trotz.
       
       Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht
       gesprochen. Haribo-Rechtsanwalt Ingo Jung kündigte unmittelbar nach der
       Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof an.
       
       Der Hintergrund: Haribo sieht durch die Schokoladenbären des Schweizer
       Herstellers seine jahrzehntealten Markenrechte angetastet und will den
       Teddy verbieten lassen. Vor dem Kölner Landgericht hatten der
       Fruchtgummihersteller Ende 2012 zunächst Recht bekommen. Das Gericht
       untersagte den Verkauf des Lindt-Teddys.
       
       Doch die Schweizer legten gegen diese Entscheidung Berufung ein - mit
       Erfolg. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der ersten Instanz auf.
       Die Ähnlichkeit der Produkte sei zu gering, um eine Verletzung der
       Markenrechte von Haribo zu begründen, sagte der Vorsitzende Richter des 6.
       Zivilsenats Hubertus Nolte. Wer den Lindt-Teddy sehe, denke wohl eher an
       den ähnlich gestalteten Lindt-Osterhasen, als an die Gummibären aus Bonn.
       Der gut sichtbar aufgedruckte Firmenname Lindt sei für die Verbraucher ein
       wichtigeres Orientierungsmerkmal als die goldene Farbe und die Bärchenform.
       
       Das Gericht ließ allerdings ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof
       zu. Denn bei dem Fall betreten alle Beteiligen juristischen Neuland.
       Geschützt ist bei Haribos Goldbären lediglich der Markenname. Die Frage ist
       nun, ob diese Markenrechte von einem Produkt wie Lindts-Schoko-Teddy
       verletzt werden können - die Schokofigur stellt zwar einen goldenen Bären
       dar, heißt aber anders. Letztinstanzlich wurde das noch nie geklärt.
       
       Beide Süßwarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren auf jeden
       Fall durch alle Instanzen treiben zu wollen, um Rechtssicherheit zu
       erlangen. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall
       weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der
       ersten Instanz vereinbart.
       
       11 Apr 2014
       
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