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       # taz.de -- Umstrittene Haasenburg-Heime: Ministerin lehnt Wiederöffnung ab
       
       > Im Rechtsstreit um die Schließung der Haasenburg lehnt Brandenburgs
       > Ministerin Münch einen Vergleich ab. Jetzt entscheidet das
       > Oberlandesgericht.
       
   IMG Bild: Bleiben vorerst dicht: die Heime der Haasenburg.
       
       HAMBURG taz | Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) lehnt einen
       juristischen Vergleich mit Haasenburg GmbH ab. Das Oberlandesgericht
       Berlin-Brandenburg (OVG) hatte [1][vergangene Woche vorgeschlagen], dass
       der Betreiber mit einem neuen Konzept wieder ein Heim eröffnen darf. Doch
       dies kommt aus Sicht der Ministerin nicht in Frage. „Wir haben den
       Vorschlag des Gerichts, die Wiederinbetriebnahme der Haasenburg-Heime auf
       der Grundlage eines neuen Konzepts des Trägers zu prüfen, intensiv geprüft
       und lehnen ihn im Ergebnis ab“, sagte Münch nach der Kabinettssitzung in
       Brandenburg am Dienstag.
       
       Die drei Haasenburg-Heime wurden Ende des Jahres dicht gemacht. Münch
       begründete die Schließung seinerzeit damit, dass es dort eine latente
       Kindeswohlgefährdung gebe, da die Kinder dort „jederzeit mit
       unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen“ müssten und das
       pädagogische Selbstverständnis von „überwiegend von überzogenen,
       schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort
       untergebrachten Jugendlichen“ geprägt sei.
       
       Sie stützt sich auf den Bericht einer Untersuchungskommission. Deren
       Empfehlungen hätten klargemacht, dass es nicht nur an einzelnen Punkten,
       sondern „nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erhebliche Defizite
       gab“. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab Münch Mitte Januar in der ersten
       Instanz recht. Das OVG bewertet die Sache möglicherweise anders, da das
       Sozialgesetzsbuch verlangt, einen Betreiber die Chance zu geben, Missstände
       zu ändern.
       
       So schlug das Gericht vor, der Betreiber solle eine neue Konzeption ohne
       Zwangsmaßnahmen vorlegen. Die Jugendministerin hält das nicht für gangbar.
       An den festgestellten grundlegenden Defiziten, so ihre Worte, „würde auch
       eine neue Konzeption nichts ändern“. Mit Münchs Entscheidung liegt der Ball
       wieder bei Gericht. Die Haasenburg GmbH klagt im Eilverfahren darauf, dass
       die im Dezember verfügte Schließung rechtswidrig war. Gewinnt sie, könnte
       die damit eventuelle Schadensersatz-Forderungen begründen.
       
       Auch nach einem Spruch des OVG kann der Rechtsstreit weiter gehen, denn das
       eigentliche Hauptsacheverfahren steht noch aus. Dort könnten dann auch
       Jugendliche als Zeugen gehört werden. Für die [2][frühere
       Haasenburg-Bewohnerin Christina Witt] ist die Vorstellung, dass die Heime
       wieder öffnen, nicht erträglich. Sie startete eine Online-Petition, die bis
       Dienstagmittag über 36.000 Menschen unterstützten, und hielt vor der
       brandenburgischen Staatskanzlei eine Mahnwache ab.
       
       8 Apr 2014
       
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