# taz.de -- Umstrittene Haasenburg-Heime: Ministerin lehnt Wiederöffnung ab
> Im Rechtsstreit um die Schließung der Haasenburg lehnt Brandenburgs
> Ministerin Münch einen Vergleich ab. Jetzt entscheidet das
> Oberlandesgericht.
IMG Bild: Bleiben vorerst dicht: die Heime der Haasenburg.
HAMBURG taz | Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) lehnt einen
juristischen Vergleich mit Haasenburg GmbH ab. Das Oberlandesgericht
Berlin-Brandenburg (OVG) hatte [1][vergangene Woche vorgeschlagen], dass
der Betreiber mit einem neuen Konzept wieder ein Heim eröffnen darf. Doch
dies kommt aus Sicht der Ministerin nicht in Frage. „Wir haben den
Vorschlag des Gerichts, die Wiederinbetriebnahme der Haasenburg-Heime auf
der Grundlage eines neuen Konzepts des Trägers zu prüfen, intensiv geprüft
und lehnen ihn im Ergebnis ab“, sagte Münch nach der Kabinettssitzung in
Brandenburg am Dienstag.
Die drei Haasenburg-Heime wurden Ende des Jahres dicht gemacht. Münch
begründete die Schließung seinerzeit damit, dass es dort eine latente
Kindeswohlgefährdung gebe, da die Kinder dort „jederzeit mit
unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen“ müssten und das
pädagogische Selbstverständnis von „überwiegend von überzogenen,
schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort
untergebrachten Jugendlichen“ geprägt sei.
Sie stützt sich auf den Bericht einer Untersuchungskommission. Deren
Empfehlungen hätten klargemacht, dass es nicht nur an einzelnen Punkten,
sondern „nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erhebliche Defizite
gab“. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab Münch Mitte Januar in der ersten
Instanz recht. Das OVG bewertet die Sache möglicherweise anders, da das
Sozialgesetzsbuch verlangt, einen Betreiber die Chance zu geben, Missstände
zu ändern.
So schlug das Gericht vor, der Betreiber solle eine neue Konzeption ohne
Zwangsmaßnahmen vorlegen. Die Jugendministerin hält das nicht für gangbar.
An den festgestellten grundlegenden Defiziten, so ihre Worte, „würde auch
eine neue Konzeption nichts ändern“. Mit Münchs Entscheidung liegt der Ball
wieder bei Gericht. Die Haasenburg GmbH klagt im Eilverfahren darauf, dass
die im Dezember verfügte Schließung rechtswidrig war. Gewinnt sie, könnte
die damit eventuelle Schadensersatz-Forderungen begründen.
Auch nach einem Spruch des OVG kann der Rechtsstreit weiter gehen, denn das
eigentliche Hauptsacheverfahren steht noch aus. Dort könnten dann auch
Jugendliche als Zeugen gehört werden. Für die [2][frühere
Haasenburg-Bewohnerin Christina Witt] ist die Vorstellung, dass die Heime
wieder öffnen, nicht erträglich. Sie startete eine Online-Petition, die bis
Dienstagmittag über 36.000 Menschen unterstützten, und hielt vor der
brandenburgischen Staatskanzlei eine Mahnwache ab.
8 Apr 2014
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## AUTOREN
DIR Kaija Kutter
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