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       # taz.de -- Zukunft der Künstlersozialkasse: Mehr Prüfungen für mehr Einnahmen
       
       > Weil immer weniger Firmen die Künstlersozialabgabe tragen mussten, droht
       > die KSK zu zerbrechen. Ein Gesetzesentwurf sieht nun regelmäßige
       > Kontrollen vor.
       
   IMG Bild: Auch sie müssen Künstlersozialabgabe zahlen: Theater.
       
       MÜNCHEN epd | Die Deutsche Rentenversicherung soll Unternehmen künftig
       regelmäßiger kontrollieren, um den Erhalt der Künstlersozialkasse zu
       sichern. Dies geht aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des
       Künstlersozialabgabesatzes“ hervor, über den die Süddeutsche Zeitung am
       Dienstag berichtete. „Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die
       Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig
       Abgabegerechtigkeit herstellen“, heißt es in dem Entwurf, der dem Blatt
       vorliegt.
       
       Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt damit den
       Koalitionsvertrag um. Union und SPD hatten darin eine regelmäßige Prüfungen
       der Unternehmen angekündigt, um die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe
       zu erhöhen und so die Künstlersozialversicherung zu erhalten.
       
       Dem Gesetzentwurf zufolge muss die Rentenversicherung von 2015 an alle
       Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle
       Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei
       Firmen mit weniger Mitarbeitern soll demnach die Rentenversicherung 40
       Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus kontrollieren, so „dass der
       durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt“.
       
       Weiter ist in dem geplanten Gesetz vorgesehen, eine Bagatellgrenze von 450
       Euro im Jahr einzuführen, bis zu der an selbstständige Künstler oder
       Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem soll die
       Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht erhalten.
       
       ## 20 Millionen Euro Gewinn geplant
       
       Die Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit argumentiert, zusätzliche
       Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit
       größer als der Nutzen. Das Arbeitsministerium sprach dagegen von
       Zusatzkosten in Höhe von 5 Millionen. In dem Entwurf kalkuliert das
       Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro –
       bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro.
       
       Das Arbeitsministerium will seinen Entwurf dem Bericht zufolge noch in
       dieser Woche an die anderen Ressorts schicken. Am 30. April soll das
       geplante neue Gesetz bereits das Kabinett passieren und noch vor der
       Sommerpause den Bundestag, um den Abgabesatz 2015 stabil halten zu können.
       
       Die Künstlersozialversicherung, die die Hälfte der Beiträge für Kranken-,
       Pflege- und Rentenversicherung von knapp 180.000 dort versicherten
       Künstlern übernimmt, finanziert sich zu knapp einem Drittel durch die
       Künstlersozialabgabe. Diese müssen zum Beispiel Verlage, Theater oder
       Unternehmen, die für ihre Produkte werben, auf Honorare an Künstler, Texter
       oder Autoren zahlen.
       
       Die Kontrollen durch die Rentenversicherung waren aber vorübergehend so
       lasch, dass die Prüfungen „zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen“ brachten,
       wie in dem Entwurf angemerkt wird. 2014 war die Abgabe daher von 4,1 auf
       5,2 Prozent geklettert. Nahles hatte gewarnt: Ein weiterer deutlicher
       Anstieg könnte „die Akzeptanz für das System der Künstlersozialversicherung
       gefährden“.
       
       8 Apr 2014
       
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