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       # taz.de -- Urteil in Rheinland-Pfalz: Wahlzettel ohne Frauenquote
       
       > Damit mehr Frauen in Kommunalparlamente gewählt werden, wollte Rot-Grün
       > die Stimmzettel gendern. Das Landesverfassungsgericht ist dagegen.
       
   IMG Bild: Jetzt, wo wieder über Quoten berichtet wird, werden die Schuhfotos wieder rausgeholt
       
       BERLIN taz | Bei der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl Ende Mai wird es
       keine Gender-Daten auf dem Stimmzettel geben. Das rheinland-pfälzische
       Verfassungsgericht hat [1][in einer Eilentscheidung] die entsprechenden
       Änderungen des Kommunalwahlgesetzes ausgesetzt.
       
       Die rot-grüne Landesregierung hatte 2013 das Kommunalwahlgesetz ergänzt.
       Auf den Stimmzetteln sollte nun der Satz „Männer und Frauen sind
       gleichberechtigt“ stehen. Daneben sollten die Anteile der Geschlechter im
       jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat und der Geschlechteranteil der
       Kandidatenlisten angegeben werden. In den Kommunalparlamenten in
       Rheinland-Pfalz sind im Moment nur 16,8 Prozent der Abgeordneten weiblich.
       Die Regierung erhoffte sich, durch den Aufdruck den Anteil der Frauen zu
       erhöhen.
       
       Das Gericht aber fand, dass damit der „Grundsatz der Freiheit der Wahl“
       verletzt würde. Das Grundgesetz verleihe dem Wähler das Recht „im Zeitpunkt
       der Stimmabgabe in der Wahlkabine ’in Ruhe gelassen zu werden‘“, heißt es
       in der Pressemittleilung des Gerichts. Bei der Wahl solle sich die
       Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollziehen, nicht
       umgekehrt, erklärt das Gericht. Die sonst übliche und notwendige
       wechselseitige Verschränkung der staatlichen und gesellschaftlichen
       Willensbildungsprozesse gelte für den Moment der Stimmabgabe in der
       Wahlkabine nicht.
       
       Damit scheiterte der Versuch der rot-grüne Landesregierung, per Wahlgesetz
       Gleichstellungspolitik zu betreiben. SPD-Fraktionschef Hendrik Hering hatte
       erklärt, dies ausprobieren zu wollen, weil ein Gesetz, das wie in
       Frankreich einen Mindestanteil von Frauen in den Parlamenten vorschreibe,
       in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich sei. „Wir wissen, dass
       wir damit deutschlandweit Neuland betreten“, hatte er erklärt.
       
       ## Spott der Opposition
       
       Drei Einzelkläger sowie die Piraten hatten dagegen Verfassungsklage
       erhoben. Die Landesregierung selbst beschloss, ihr Gesetz per
       Normenkontrollklage dem Verfassungsgericht vorzulegen, um Rechtssicherheit
       zu schaffen. „Ich bin auch der Meinung, dass man nicht das Risiko eingehen
       kann, dass am Ende die Wahlen aufgehoben werden“, hatte Ministerpräsidentin
       Malu Dreyer (SPD) erklärt. Das sorgte für Spott bei der Opposition. So
       sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner: „Rot-Grün hat das Feuer gelegt
       und will dafür das Feuerwehrabzeichen haben.“
       
       „De facto versprechen sich vor allem die Grünen Vorteile dieser
       Stimmzettelgestaltung“, hatte der Piraten-Landesvorsitzende Heiko Müller
       argumentiert. Ihre Partei sieht noch ein anderes Problem: Es würden auch
       Menschen diskriminiert, die sich nicht in den Rollen Mann und Frau
       einordnen lassen wollten. AZ: VGH A 15/14 und VGH A 17/14
       
       4 Apr 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=eb54c314-c1b2-541d-e665-1d3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heide Oestreich
       
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