# taz.de -- Autoritäre Erziehung in Heimen: Haasenburg bald wieder offen?
> Im Streit um die Schließung der Haasenburg-Heime legt das Gericht einen
> Vergleichsvorschlag vor. Das könnte den Betrieb wieder ermöglichen.
IMG Bild: Wegen Misshandlungsvorwürfen wurde den Heimen der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen.
POTSDAM taz | Der Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um die umstrittenen
Haasenburg-Jugendheime des Oberverwaltungsgerichtes (OVG)
Berlin-Brandenburg liegt jetzt vor. „Er ist eingegangen", bestätigte der
Sprecher des Jugendministeriums Stephan Breiding am Dienstag einen Bericht
der Lausitzer Rundschau. Details zum Inhalt wollte er nicht nennen.
Das OVG hatte überraschend bei einem Erörterungstermin vor zwei Wochen
entschieden, dem Betreiber und dem Jugendministerium einen Vergleich
vorzuschlagen. Mit einer solchen Einigung sollen beide Seiten leben können.
Bislang gingen Insider allenfalls von einer finanziellen Entschädigung für
der Träger aus.
Doch könnte der Vorschlag der Richter nach Informationen der taz darauf
hinauslaufen, dass der Betrieb für die Haasenburg GmbH wieder ermöglicht
werden soll. Ministeriumssprecher Breiding wollte sich dazu nicht äußern.
Das Papier werde jetzt geprüft. Es werde so schnell wie möglich eine
Entscheidung getroffen. „Unsere Botschaft lautet: Die Schließung der
Haasenburg war und ist richtig. Daran hat sich nichts geändert", sagte
Breiding.
Das sahen vergangene Wochen auch alle fünf Fraktionen im Brandenburgischen
Jugendausschuss so. „Ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher
pädagogischen Basis mit diesem Träger eine zielführende Pädagogik möglich
ist", sagt der Ausschussvorsitzende Torsten Krause (Die Linke). Der Bericht
der unabhängigen Untersuchungskommission habe ein problematisches
pädagogisches Agieren des Trägers nachgewiesen. Es sei auch nicht
ersichtlich, mit welchen Argumenten ein Vergleich sich begründen ließe.
Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende
2013 die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber war mit einem Eilantrag
dagegen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert und zog dann vor das
OVG.
In den Heimen in Jessern (Dahme-Spreewald), Müncheberg (Märkisch-Oderland)
und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und
Jugendliche untergebracht. (mit Material der dpa)
1 Apr 2014
## AUTOREN
DIR Kaija Kutter
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