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       # taz.de -- Autoritäre Erziehung in Heimen: Haasenburg bald wieder offen?
       
       > Im Streit um die Schließung der Haasenburg-Heime legt das Gericht einen
       > Vergleichsvorschlag vor. Das könnte den Betrieb wieder ermöglichen.
       
   IMG Bild: Wegen Misshandlungsvorwürfen wurde den Heimen der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen.
       
       POTSDAM taz | Der Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um die umstrittenen
       Haasenburg-Jugendheime des Oberverwaltungsgerichtes (OVG)
       Berlin-Brandenburg liegt jetzt vor. „Er ist eingegangen", bestätigte der
       Sprecher des Jugendministeriums Stephan Breiding am Dienstag einen Bericht
       der Lausitzer Rundschau. Details zum Inhalt wollte er nicht nennen.
       
       Das OVG hatte überraschend bei einem Erörterungstermin vor zwei Wochen
       entschieden, dem Betreiber und dem Jugendministerium einen Vergleich
       vorzuschlagen. Mit einer solchen Einigung sollen beide Seiten leben können.
       Bislang gingen Insider allenfalls von einer finanziellen Entschädigung für
       der Träger aus.
       
       Doch könnte der Vorschlag der Richter nach Informationen der taz darauf
       hinauslaufen, dass der Betrieb für die Haasenburg GmbH wieder ermöglicht
       werden soll. Ministeriumssprecher Breiding wollte sich dazu nicht äußern.
       Das Papier werde jetzt geprüft. Es werde so schnell wie möglich eine
       Entscheidung getroffen. „Unsere Botschaft lautet: Die Schließung der
       Haasenburg war und ist richtig. Daran hat sich nichts geändert", sagte
       Breiding.
       
       Das sahen vergangene Wochen auch alle fünf Fraktionen im Brandenburgischen
       Jugendausschuss so. „Ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher
       pädagogischen Basis mit diesem Träger eine zielführende Pädagogik möglich
       ist", sagt der Ausschussvorsitzende Torsten Krause (Die Linke). Der Bericht
       der unabhängigen Untersuchungskommission habe ein problematisches
       pädagogisches Agieren des Trägers nachgewiesen. Es sei auch nicht
       ersichtlich, mit welchen Argumenten ein Vergleich sich begründen ließe.
       
       Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende
       2013 die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber war mit einem Eilantrag
       dagegen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert und zog dann vor das
       OVG.
       
       In den Heimen in Jessern (Dahme-Spreewald), Müncheberg (Märkisch-Oderland)
       und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und
       Jugendliche untergebracht. (mit Material der dpa)
       
       1 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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