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       # taz.de -- Energiewende vorm Verfassungsgericht: Unzulässige Beschwerden
       
       > Eine Papierfabrik hatte dagegen geklagt, dass die Netzagentur Zugriff auf
       > das hauseigene Kraftwerk hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht das
       > anders.
       
   IMG Bild: Wer hier einspeist kann (zumindest theoretisch) von der Netzagentur abgeschaltet werden
       
       KARLSRUHE/BERLIN taz | Wenige Stunden vor dem Energiegipfel im Kanzleramt
       hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde
       gegen einen Teil des Energiewende-Pakets abgewiesen.
       
       Eine Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel, die mit einem eigenen
       Kraftwerk Strom produziert, hatte gegen das Energiewirtschaftsgesetz
       geklagt. Begründung: Sie fürchte um Ausfälle bei der Papierherstellung.
       
       Das Gesetz sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich
       ohne Rücksprache Kraftwerke an- oder abschalten dürfen, um die Netze zu
       stabilisieren. Das kann nötig werden, wenn zu viel oder zu wenig Strom
       eingespeist wird, da etwa Wind- und Solarenergie wetterabhängig sind. Das
       Unternehmen habe nicht ausreichend begründet, dass es durch die Regelung
       „gegenwärtig und unmittelbar“ betroffen sei, urteilten die Karlsruher
       Richter.
       
       Bei taz-Recherchen zu Anfang des Jahres war kein einziger Fall bekannt
       gewesen, in dem die Übertragungsnetzbetreiber tatsächlich ein Kraftwerk
       abgeschaltet hätten, das zu einem produzierenden Unternehmen gehört.
       
       Das Energiewirtschaftsgesetz gehört neben dem Gesetz zur steuerlichen
       Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und dem
       Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu den tragenden Elementen der
       Energiewende. Wenn am Dienstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den Ministerpräsidenten
       der Länder sowie dem Vorsitzenden der Bundesnetzagentur zusammentreffen,
       steht vor allem die Reform der Ökostromförderung, also des EEG auf dem
       Plan. (Mit Material von dpa)
       
       1 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Beate Willms
       
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