# taz.de -- Energiewende vorm Verfassungsgericht: Unzulässige Beschwerden
> Eine Papierfabrik hatte dagegen geklagt, dass die Netzagentur Zugriff auf
> das hauseigene Kraftwerk hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht das
> anders.
IMG Bild: Wer hier einspeist kann (zumindest theoretisch) von der Netzagentur abgeschaltet werden
KARLSRUHE/BERLIN taz | Wenige Stunden vor dem Energiegipfel im Kanzleramt
hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde
gegen einen Teil des Energiewende-Pakets abgewiesen.
Eine Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel, die mit einem eigenen
Kraftwerk Strom produziert, hatte gegen das Energiewirtschaftsgesetz
geklagt. Begründung: Sie fürchte um Ausfälle bei der Papierherstellung.
Das Gesetz sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich
ohne Rücksprache Kraftwerke an- oder abschalten dürfen, um die Netze zu
stabilisieren. Das kann nötig werden, wenn zu viel oder zu wenig Strom
eingespeist wird, da etwa Wind- und Solarenergie wetterabhängig sind. Das
Unternehmen habe nicht ausreichend begründet, dass es durch die Regelung
„gegenwärtig und unmittelbar“ betroffen sei, urteilten die Karlsruher
Richter.
Bei taz-Recherchen zu Anfang des Jahres war kein einziger Fall bekannt
gewesen, in dem die Übertragungsnetzbetreiber tatsächlich ein Kraftwerk
abgeschaltet hätten, das zu einem produzierenden Unternehmen gehört.
Das Energiewirtschaftsgesetz gehört neben dem Gesetz zur steuerlichen
Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und dem
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu den tragenden Elementen der
Energiewende. Wenn am Dienstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den Ministerpräsidenten
der Länder sowie dem Vorsitzenden der Bundesnetzagentur zusammentreffen,
steht vor allem die Reform der Ökostromförderung, also des EEG auf dem
Plan. (Mit Material von dpa)
1 Apr 2014
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DIR Beate Willms
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