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       # taz.de -- Kommentar ZDF-Urteil: Naiv, aber nützlich
       
       > Der Anteil von Politikern in Gremien beim ZDF wird deutlich reduziert.
       > Doch die sogenannten Freundeskreise wird das Urteil nicht verhindern.
       
   IMG Bild: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet das Urteil zum ZDF Staatsvertrag.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Politik auf die
       Gremien des ZDF deutlich beschränkt – auf maximal ein Drittel der Sitze.
       Dadurch wird sich unmittelbar aber wenig ändern.
       
       Ausgangspunkt der Klage war, dass der Vertrag von ZDF-Chefredakteur
       Nikolaus Brender aus politischen Gründen nicht verlängert wurde. Dahinter
       standen aber nicht „die Staatsvertreter“ im ZDF-Verwaltungsrat, sondern nur
       manche, nämlich die der Union. Die SPD-Vertreter hätten Brender gerne
       behalten. Unter den staatsfernen Mitgliedern des Verwaltungsrats stimmten
       ebenso manche gegen Brender, andere für ihn. Eine Reduzierung des
       Staatsanteils in den Gremien ist also ein eher naives Mittel gegen
       politische Einflussnahme.
       
       Das Urteil wird auch nicht verhindern, dass es in den ZDF-Gremien weiterhin
       schwarze und rote Fraktionen – sogenannte Freundeskreise – gibt.
       Wahrscheinlich werden sich auch künftig alle staatsfernen Mitglieder
       solchen Freundeskreisen anschließen, weil ein Dasein als Einzelkämpfer auch
       nicht attraktiv ist.
       
       Wichtig ist aber weniger, wie die Gremien zusammengesetzt sind, sondern
       vielmehr, dass die Politik den Redaktionen keine Vorgaben macht und
       kritische Berichterstattung kein Karriererisiko ist. Außerdem sollte bei
       Personalpaketen vor allem die Qualifikation entscheiden und nicht nur die
       Ausgewogenheit.
       
       All das ist vor allem eine Frage der gesellschaftlichen Atmosphäre.
       Politiker werden nur dann auf eine Instrumentalisierung des Rundfunks
       verzichten, wenn sie damit rechnen müssen, dass so etwas bekannt wird und
       es ihren Umfragewerten massiv schadet. Das Verfassungsgericht kann dies
       nicht anordnen. Sein ZDF-Urteil trägt aber zumindest atmosphärisch dazu
       bei. Insofern ist es immerhin ein nützliches Urteil.
       
       25 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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