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       # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ZDF-Staatsvertrag ist illegal
       
       > Der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF wird eingeschränkt. Der
       > entsprechende Staatsvertrag wurde von Karlsruhe für verfassungswidrig
       > erklärt.
       
   IMG Bild: Die gute alte Zeit: Lottofee Heike Maurer 2007.
       
       KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und
       Parteien auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) erheblich eingeschränkt.
       Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern
       und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert
       werden, wie das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied.
       
       Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen
       entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr
       ausüben. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur
       Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der
       Medien.
       
       Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“,
       sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich
       widerspiegeln“, sagte Kirchhof. Die Vorgaben des Gerichts müssen bis zum
       30. Juni 2015 umgesetzt werden.
       
       Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten geklagt, nachdem 2009
       eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen
       CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus
       Brender nicht verlängert hatte. Brender hatte der Union vorher vorgeworfen,
       den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen.
       
       25 Mar 2014
       
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