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       # taz.de -- Kommentar ESM-Urteil: Karlsruhe rettet Eurorettung
       
       > Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Rettungsschirm überrascht nicht.
       > Auch ist der ESM besser kontrollierbar als die Europäische Zentralbank.
       
   IMG Bild: Von Karlsruhe gedeckt: der Eurorettungsfonds.
       
       Der Eurorettungsfonds ESM verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das
       entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Politik bleibt also unter
       Kontrolle, aber sie wird von Karlsruhe an der langen Leine geführt. Bei der
       Eurorettung haben die Bundestagsabgeordneten weiterhin großen Spielraum,
       solange sie die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und nicht der
       Regierung überlassen.
       
       Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte das Berliner Genöle der
       letzten Tage Erfolg gehabt. Vertreter aller Parteien hatten vom
       Bundesverfassungsgericht mehr Spielraum für die Politik verlangt. Anlass
       war, dass Karlsruhe jede Prozenthürde für Europawahlen verboten hatte.
       
       Allerdings kommt das ESM-Urteil überhaupt nicht überraschend. Alle
       wesentlichen Fragen zum Rettungsschirm hat das Bundesverfassungsgericht
       schon im September 2012 entschieden, als der Erlass einer einstweiligen
       Anordnung abgelehnt wurde.
       
       Anders als von den Klägern erwartet, räumten die Richter damals schon dem
       Bundestag die Möglichkeit ein, zur Eurorettung auch große finanzielle
       Risiken einzugehen. Die Richter wissen, dass ein Ausstieg aus dem Euro für
       eine Exportnation wie Deutschland noch viel gefährlicher wäre. Die Richter
       sind also gerade keine „Alternative für Deutschland in roten Roben“, wie
       sie zuletzt öfter bezeichnet wurden.
       
       Die Großzügigkeit beim ESM überrascht aber schon deshalb wenig, weil die
       Verfassungsrichter den ESM fast schon als ihr Baby sehen. Dass der ESM auf
       einem völkerrechtlichen Vertrag beruht, dem alle nationalen Parlamente
       zustimmen mussten, empfinden die Karlsruher Richter als Verdienst ihrer
       Rechtsprechung. Außerdem ist der ESM-Fonds besser kontrollierbar als eine
       Eurorettungspolitik durch die unabhängige Europäische Zentralbank. In
       Karlsruhe heißt es daher: ESM ja, EZB eher nein.
       
       18 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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