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       # taz.de -- Prozess gegen Hoeneß: Knast oder Einstellung?
       
       > Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Plädoyers im Prozess gegen
       > Uli Hoeneß gehalten. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.
       
   IMG Bild: Muss er in den Knast oder nicht? Uli Hoeneß auf dem Weg zum Landgericht München.
       
       MÜNCHEN taz | Fünf Jahre und sechs Monate. Die Bayernfans im Gerichtssaal
       reißen die Augen auf. Einer atmet laut aus, ein anderer schlägt sich die
       Hände vors Gesicht. Fünf Jahre und sechs Monate, das ist eine Ansage.
       
       So lange, das hat der Staatsanwalt gerade gefordert, soll Uli Hoeneß ins
       Gefängnis. Der Präsident ihres Vereins verzieht keine Miene. Das ganze
       Plädoyer über hatte er den Staatsanwalt fixiert und die Lippen
       zusammengepresst.
       
       Am frühen Nachmittag werden die Richter das Urteil in seinem Prozess
       verkünden. Dann könnte den Fußball-Manager als verurteilten
       Steuerhinterzieher das Gefängnis erwarten. Sein Verfahren könnte aber auch
       eingestellt werden, dann wäre Hoeneß aus dem Schneider. Auch diese Option
       ist noch immer möglich.
       
       Nach drei Verhandlungstagen ging der Prozess vor dem Münchner Landgericht
       am Vormittag in die entscheidende Phase. Star-Anwalt Hanns Feigen plädierte
       dafür, das Verfahren gegen Hoeneß einzustellen. Die Selbstanzeige, die der
       Bayern-Präsident im Janur 2013 einreichte, sei weniger lückenhaft als oft
       behauptet. Die Höhe der Steuerschuld – 27,2 Millionen Euro – habe man aus
       ihr bereits grob abschätzen können. In der Selbstanzeige steckten zwar
       Formfehler. Wirksam bleibe sie trotzdem.
       
       ## 27,2 Millionen Euro
       
       Die Verteidigung ist sich allerdings nicht sicher, ob die Richter dieser
       Ansicht folgen werden. Für den Fall, dass Hoeneß verurteilt wird, fordern
       sie vorsorglich Milde. Die Richtlinie, dass Steuerhinterziehung ab einem
       Betrag von einer Million Euro automatisch ins Gefängnis führe, gelte in
       diesem Fall nicht. Hoeneß habe sich nämlich offenbart, bevor ihm das
       Finanzamt auf die Schliche gekommen war. Deswegen komme statt einer Haft-
       nur eine Bewährungsstrafe in Frage.
       
       Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäß anders. Aus der ersten Version
       der Selbstanzeige sei die tatsächliche Steuerschuld nicht klar
       hervorgegangen. Belege und Unterlagen, mit denen das Finanzamt die exakte
       Summe hätte berechnen können, lagen nicht bei. Mehrere Fristen habe Hoeneß
       verstreichen lassen, ohne die nötigen Dokumente nachzureichen.
       
       Erst im vergangenen Februar, kurz vor Beginn des Prozess, übergaben seine
       Steuerberater einen USB-Stick mit den nötigen Unterlagen an die
       Steuerbehörde. Die Selbstanzeige sei somit ohne Zweifel unwirksam. Bei
       einer Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro handelt es sich normalerweise um
       einen schweren Fall von Steuerhinterziehung. Darauf steht eine Höchststrafe
       von zehn Jahren Haft.
       
       Strafmildernd ist laut Staatsanwaltschaft unter anderem zu werten, dass
       sich um Hoeneß ein gewaltiger Medienrummel entfacht habe. „Die Belastung
       ist deshalb sicherlich höher als für einen normalen Angeklagten“, sagte
       Staatsanwalt Achim von Engel. Hoeneß selbst verzichtete auf ein letztes
       Wort vor Gericht. „Was mein Anwalt gesagt hat, hätte ich nicht besser
       formulieren können“, sagte er. Nun beraten sich die drei Richter mit den
       zwei Schöffen, mindestens bis 14 Uhr. Danach werden sie das Urteil
       verkünden.
       
       13 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tobias Schulze
       
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