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       # taz.de -- Katholische Kirche kassiert reichlich: Streit um das lukrative Haus Gottes
       
       > Die Moschee-Kathedrale in Córdoba ist ein nationales Monument. Trotzdem
       > hat die Katholische Kirche den Bau als ihren Besitz requiriert.
       
   IMG Bild: Die Mezquita in Córdoba, die einst eine Moschee war und jetzt eine Kathedrale ist.
       
       Madrid taz | Ein UNESCO-Weltkulturerbe sorgt für Schlagzeilen. Wem gehört
       die einstige Moschee und heutige Kathedrale im südspanischen Córdoba, der
       Katholischen Kirche oder der Allgemeinheit? Darüber streiten die
       andalusische Regionalregierung und das Bistum der Stadt, die einst im
       Mittelalter eines der wichtigsten Zentren des damals muslimischen Spaniens
       war.
       
       Die 22.000 Quadratmeter große Moschee aus dem 8. Jahrhundert mit einer
       Kathedrale im Zentrum des Gebäudes aus dem 16. Jahrhundert hatte bis 2006
       keinen offiziellen Besitzer. Dann ließ das Bistum von Córdoba den
       Gebäudekomplex für eine Gebühr von 30 Euro ins Grundbuchamt eintragen.
       
       Rund 140.000 Bürger haben seit Mitte Februar eine Petition unterschrieben,
       das historische Bauwerk zurück in Gemeineigentum zu überführen. Die
       sozialistische Regionalregierung Andalusiens prüft rechtliche Schritte, um
       das zu bewerkstelligen.
       
       „Die Moschee-Kathedrale gehört den Bürgern. Sie ist ein Kulturgut,
       nationales Monument und Weltkulturerbe. Jedwede private Aneignung ist
       deshalb rechtlich nicht haltbar, denn es handelt sich um ein öffentliches
       Gut“, heißt es in dem Manifest „Retten wir die Moschee von Córdoba“, das
       selbst von bekannten Künstlern wie den beiden Schriftstellern Antonio Muñoz
       Molina oder Antonio Gala sowie dem Architekten Norman Forster unterzeichnet
       wurde.
       
       ## ZTAcht Euro Spende als Eintritt
       
       Es ist der vorläufige Höhepunkt im Streit um ein Gesetz aus dem Jahre 1996.
       Die damals unter der konservativen Regierung von José María Aznar
       verabschiedete Reform ermöglicht es den Bischöfen, seither tausende
       Kirchen, Kathedralen, Pfarrhäuser, ja selbst Garagen, Schulen und
       Grundstücke im Grundbuchamt eintragen zu lassen, die bisher als
       Gemeineigentum galten. Denn jahrhundertelang waren die Tempel nicht im
       Grundbuchamt vermerkt, die Gemeindemitglieder sorgten für ihren Unterhalt
       und für fällige Renovierungsarbeiten.
       
       Nicht nur in Córdoba, in vielen Dörfern regt sich Widerstand. Das Privileg
       der Ersteinschreibung ins Grundbuch stand bis zur Reform nur dem Staat und
       den Gemeindeverwaltungen zu. „Die Katholische Kirche genießt Privilegien,
       die eher zum vordemokratischen Regime passen als zu einem
       nichtkonfessionellen Staat“, beschwert sich der Kirchenrechtler Alejandro
       Torres.
       
       In Córdoba geht es um Millionen. Alleine im vergangenen Jahr zählte das
       Monument 1,4 Millionen Besucher. Die Kirche als offizieller Besitzer
       verlangt acht Euro als „Spende“. Eintritt darf für Kultgebäude laut Gesetz
       nicht verlangt werden. Doch wer sich weigert zu bezahlen, darf den Tempel
       nicht betreten. Die „Spenden“ sind steuerfrei.
       
       ## ZT Das Wort Moschee gestrichen
       
       Das Bistum in Córdoba tut alles, um das muslimische Erbe des Gebetshauses
       vergessen zu machen. Im offiziellen Pamphlet, das den Besuchern
       ausgehändigt wird, ist kaum von der Moschee die Rede. Es habe einen
       „islamischen Eingriff“ ins Bauwerk gegeben und nicht umgekehrt, wie es der
       historischen Reihenfolge entsprechen würde.
       
       Führungen in der Kathedrale – das Wort Moschee wurde vom Bistum aus dem
       Namen gestrichen – dürfen nur diejenigen veranstalten, die von kirchlicher
       Seite eine Genehmigung erhalten haben. Dazu sind ein dreijähriger Kurs über
       christliche Kunst und Kultur sowie eine Prüfung nötig.
       
       Der Zutritt wird von privaten Wachleuten kontrolliert. 2010 wurden acht
       junge Muslime aus Österreich von den Wachen daran gehindert, vor der Mihrab
       zu beten. Dies ist, so die Auflagen des Bischofs, verboten. Es kam zu
       Handgreiflichkeiten. Ein Richter sprach die Betroffenen im Prozeß frei. Das
       Verbot für Muslime sei nicht rechtmäßig.
       
       11 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reiner Wandler
       
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