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       # taz.de -- Abmahnungen wegen Filesharing 2013: Viel Post für Serienjunkies
       
       > Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine
       > Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster.
       
   IMG Bild: Meist im Visier: Nutzer, die Dateien über Seiten wie „The Pirate Bay“ tauschen.
       
       BERLIN taz | „How I Met Your Mother“, Staffeln 8 und 9, der Kinofilm „Iron
       Man 3“ oder Culcha Candelas „Monsta“: Wer sich 2013 diese Dateien von
       Filesharing-Plattformen geholt hat, hat wahrscheinlich Post bekommen. Die
       Dateien finden sich auf der Hitliste der Initiative gegen den Abmahnwahn
       (IGGDAW). Das heißt: Im vergangenen Jahr wurden besonders viele Menschen
       für den Tausch dieser Dateien abgemahnt.
       
       Fast 44 Prozent aller Abmahnungen gingen [1][dem Bericht der IGGDAW]
       zufolge auf Spielfilme und TV-Serien zurück. Meist waren es Blockbuster wie
       „Iron Man 3“, der „Der Hobbit“ oder TV-Hits wie „How I Met Your Mother“ und
       „Homeland“, aber auch B-Movies. Auf den weiteren Plätzen folgen Pornos mit
       24 Prozent und Musikdateien mit 23 Prozent.
       
       Die Zahlen der IGGDAW ergeben sich aus einer Umfrage bei Anwaltskanzleien,
       die Abgemahnte vertreten, aus Meldungen von Nutzern und der Auswertung von
       einschlägigen Blogs und Foren. „Wir nutzen Erfahrungswerte, um die
       Meldungen hochzurechnen“, sagte IGGDAW-Sprecher Fred-Olaf Neiße. „Aus
       Abmahnkanzleien haben wir mehrmals die Rückmeldung bekommen, dass die
       Größenordnungen stimmen.“
       
       Die Gruppe kommt so auf eine Gesamtzahl von knapp 109.000 verschickten
       Abmahnungen, die insgesamt 86 Millionen Euro von den Angeschriebenen
       einforderten. Beide Zahlen liegen nur knapp unter denen des Jahres 2012
       (Abmahnungen: 110.000, Forderung: 87 Millionen Euro). „Wir glauben, dass
       sich die Zahl der Abmahnungen in den kommenden Jahren in dieser
       Größenordnung einpendeln wird“, kommentierte Neiße die Zahl. Laut IGGDAW
       zahlten rund 15 Prozent der Abgemahnten die geforderte Summe.
       
       Neu waren 2013 die Abmahnungen wegen Streaming: Die Kanzlei „Urmann +
       Collegen“ schickte Tausenden Internetusern Abmahnungen, weil sie angeblich
       Pornofilme auf einer Streamingplattform geguckt hatten. Zuletzt stellte das
       Landgericht Köln fest, dass die Zuordnung von realen Namen zu den
       IP-Adressen rechtswidrig war. Dennoch reichte die Aktion, um „Urmann +
       Collegen“ in der Liste der aktivsten Abmahnkanzleien der IGA von ganz
       hinten auf den dritten Platz zu katapultieren.
       
       Für das kommende Jahr erwartet IGGDAW-Sprecher Neiße gleichbleibende
       Zahlen. Zwar habe ein neues Gesetz die Höhe von Anwaltsgebühren auf rund
       150 Euro begrenzt, wenn es sich bei den Abgemahnten um Privatpersonen
       handele. „Aber die Gesamtsumme ist auch danach bei rund 800 Euro
       geblieben“, sagt Neiße. „Da haben die Kanzleien einen Weg drum herum
       gefunden.“
       
       6 Mar 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.iggdaw.de/statistiken/abmahnstatistik-2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lalon Sander
       
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