URI: 
       # taz.de -- Kommentar Mindestlohn: Heikle Praktika
       
       > Die Wirtschaftsverbände möchten Ausnahmen vom Mindestlohn. Bei den
       > Praktika für Berufseinsteiger wäre das überlegenswert.
       
   IMG Bild: Jaja, sie kommen, die 8,50 Euro. Aber für alle?
       
       Es geht in die Endrunde beim Mindestlohn. Bis Ostern will
       Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf fürs Kabinett
       fertig haben. Nahles will nur Auszubildende und Praktikanten während einer
       Ausbildung von der Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ausnehmen. Ansonsten
       sollen die 8,50 Euro brutto als Mindestlohn in tariflosen Bereichen bereits
       ab 2015, flächendeckend dann ab 2017 kommen. Es ist ein Experiment, dessen
       Nebenwirkungen nicht vorhersehbar sind. Die Debatte um Ausnahmen dient
       jetzt auch dazu, diese Unsicherheit einzuhegen.
       
       In Großbritannien etwa gilt für junge Leute ein niedrigerer Mindestlohn. So
       etwas fordern auch hiesige Wirtschaftsverbände. Aber das wäre
       Altersdiskriminierung und europarechtlich nicht haltbar. Man stelle sich
       nur vor, 21-jährige, die ihr Studium mit Nebenjobs finanzieren, würden mit
       geringeren „Jugendlöhnen“ abgespeist. Das funktioniert nicht.
       
       Etwas anders sieht es bei den Regelungen für Praktikanten aus. Für Praktika
       nach einer Berufsausbildung oder nach Studienabschluss soll in Deutschland
       ab 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gelten. Ein Praktikant in
       Vollzeit müsste damit fast 1 400 Euro brutto bekommen. In der
       Kreativbranche ist das zu viel. Praktika in diesen Bereichen würden dann
       möglicherweise nur noch als unbezahlte „Freiwilligenarbeit“ angeboten.
       Dafür gilt kein Mindestlohn. Der Schuss ginge nach hinten los.
       
       In Großbritannien darf man Berufseinsteiger nach Studienabschluss für eine
       gewisse Zeit unterhalb der Lohngrenze beschäftigen. Sowas wäre auch für
       Deutschland realistisch. Ein paar Ausnahmen muss es also geben dürfen – und
       Regelungen, die Ausnahmen nach einer Beobachtungszeit auch wieder
       revidierbar machen. Wie das zu jedem Experiment gehört.
       
       6 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
   DIR Mindestlohn
   DIR Arbeit
   DIR Bezahlung
   DIR Lohn
   DIR Praktikanten
   DIR Lohnuntergrenze
   DIR Mindestlohn
   DIR Mindestlohn
   DIR Mindestlohn
   DIR EKD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Mindestlohn kommt fast ohne Ausnahme: Kein Flickenteppich
       
       Die SPD setzt sich bei Lohnuntergrenze weitgehend durch. Ausgenommen sind
       nur sehr wenige Gruppen, darunter Jugendliche unter 18 Jahren.
       
   DIR Neuer CDU-Vorschlag zum Mindestlohn: 8,50 Euro erst ab 25
       
       Die CDU plant, 8,50 Euro pro Stunde erst für über 25-Jährige zu zahlen.
       Zuvor hatte SPD-Arbeitsministerin Nahles 18 als Altersgrenze vorgeschlagen.
       
   DIR Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Deutscher Mindestlohn im Mittelfeld
       
       8,50 Euro brutto als Lohnuntergrenze ist im Vergleich zu Westeuropa eher
       moderat – aber weit über dem Niveau von Süd- und Osteuropa.
       
   DIR Aufweichung des Mindestlohns: DGB-Chef warnt die Arbeitgeber
       
       Der geplante Mindestlohn soll nicht mit zahlreichen Ausnahmeregelungen
       umgangen werden. DGB-Chef Michael Sommer kündigt massiven Widerstand an.
       
   DIR Kirchen präsentieren Sozialthesen: Papier voller Sprechblasen
       
       Gemeinsam haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche
       Leitlinien für eine „gerechte Gesellschaft“ formuliert.
       
   DIR Hilfsbedürftigkeit auf beiden Seiten: Die Notlage der Helfer
       
       Die 13.000 PflegerInnen im Land Bremen leiden unter geringer Wertschätzung,
       schlechter Bezahlung und immenser Personalverknappung