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       # taz.de -- Umstrittene Energiegewinnung wird zulässig: Fracking? Ja, aber!
       
       > Niedersachsen will umstrittene Gas-Fördermethode mit Auflagen
       > ermöglichen. Bürgerinitiativen kritisieren Erlass-Entwurf – und
       > unterbliebenen Dialog.
       
   IMG Bild: Geht bald auch in Niedersachsen - "unter strengen Auflagen": Gasförderung per Fracking, hier in den USA.
       
       HAMBURG taz | Die rot-grüne Landesregierung lehnt das Fracking nicht
       rundheraus ab: Nach einer umfassender Prüfung möglicher Folgen für die
       Umwelt und einer Beteiligung der Öffentlichkeit soll die umstrittene
       Gas-Fördermethode in konventionellen Lagerstätten – also Sandstein – „unter
       strengen Auflagen grundsätzlich möglich“ sein, sagt Niedersachsens
       Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne).
       
       Beim „Hydraulic Fracturing“ wird Gestein in 1.000 bis 5.000 Metern Tiefe
       unter hohem hydraulischem Druck aufgebrochen und ein Gemisch aus Sand,
       Wasser und Chemie in die Tiefe gepresst, um gebundenes Erdgas freizusetzen.
       Eine Genehmigung, so Wenzel weiter, „könnte aber auch versagt werden, wenn
       Umweltgefahren nicht ausgeschlossen werden können“.
       
       Für die Nutzung unkonventioneller Lagerstätten – Schieferstein etwa – gelte
       damit weiterhin „ein faktisches Moratorium“. Den Einsatz „toxischer
       Frackfluide“ in solchen tiefen Gesteinsschichten möchte Wenzel ganz
       verboten wissen – das fordert auch sein Parteifreund und
       Umweltminister-Kollege in Schleswig-Holstein, Robert Habeck.
       
       In Niedersachsen liegt ein Großteil der bekannten deutschen Erdgasvorräte.
       Am Wochenende hatte zunächst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet,
       dass die Landesregierung an einem neuen Erlass mit Auflagen für das
       Fracking bastelt. Im Kern geht es darin um eine
       Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Unternehmen müssen vorab untersuchen,
       ob und in welchem Ausmaß Pflanzen, Tiere, das Grundwasser und die
       Landschaft beeinträchtigt werden. Die Angaben werden überprüft,
       anschließend können Bürger, Behörden und Verbände Einwendungen und
       Stellungnahmen abgeben.
       
       Bislang ist die Öffentlichkeit in den Genehmigungsverfahren praktisch nicht
       beteiligt. Grundlage der Verfahren ist das Bundesberggesetz von 1980. Zwar
       gibt es aus Schleswig-Holstein einen Vorstoß zu dessen grundlegender
       Novellierung – ob es dazu kommt, steht aber in den Sternen. Wenzel zufolge
       arbeitet die Landesregierung in Hannover schon seit Monaten in einem
       Dialogverfahren mit Umweltverbänden und Industrie an einem Rahmen für die
       Anwendung einer verpflichtenden UVP. Das Ergebnis dieses Dialogs solle im
       Erlass festgeschrieben werden.
       
       Umweltschützer haben allerdings eine andere Wahrnehmung: Das
       Dialogverfahren zum Fracking sei „vorerst gescheitert“. Nach nur zwei
       Sitzungen habe das Umweltministerium den Prozess abgebrochen, „um hinter
       verschlossenen Türen behördenintern zu tagen“, kritisiert der Bundesverband
       Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Der Entwurf für den Erlass sei dann
       am 25. Februar an die Teilnehmer der Runde geschickt worden. Bereits eine
       Woche später habe das Papier offiziell vorgestellt werden sollen. „Damit
       hat das Ministerium die Bürgerinitiativen vor vollendete Tatsachen
       gestellt“, sagt Oliver Kalusch vom BBU-Vorstand, „und den Dialogprozess ad
       absurdum geführt.“
       
       Inakzeptabel ist der geplante Erlass aus Sicht der Fracking-Gegner aber
       auch inhaltlich. Er falle sogar hinter den Gliederungsentwurf des
       Wirtschaftsverbandes Erdöl und Erdgasgewinnung zurück, so Kalusch. Gefahren
       wie Erdbeben, der Zutritt von Methan und Lagerstättenwasser ins
       Grundwasser, die ungelöste Entsorgungsproblematik und die miserable
       Klimabilanz blieben völlig ausgeblendet.
       
       3 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reimar Paul
       
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