# taz.de -- Umstrittene Energiegewinnung wird zulässig: Fracking? Ja, aber!
> Niedersachsen will umstrittene Gas-Fördermethode mit Auflagen
> ermöglichen. Bürgerinitiativen kritisieren Erlass-Entwurf – und
> unterbliebenen Dialog.
IMG Bild: Geht bald auch in Niedersachsen - "unter strengen Auflagen": Gasförderung per Fracking, hier in den USA.
HAMBURG taz | Die rot-grüne Landesregierung lehnt das Fracking nicht
rundheraus ab: Nach einer umfassender Prüfung möglicher Folgen für die
Umwelt und einer Beteiligung der Öffentlichkeit soll die umstrittene
Gas-Fördermethode in konventionellen Lagerstätten – also Sandstein – „unter
strengen Auflagen grundsätzlich möglich“ sein, sagt Niedersachsens
Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne).
Beim „Hydraulic Fracturing“ wird Gestein in 1.000 bis 5.000 Metern Tiefe
unter hohem hydraulischem Druck aufgebrochen und ein Gemisch aus Sand,
Wasser und Chemie in die Tiefe gepresst, um gebundenes Erdgas freizusetzen.
Eine Genehmigung, so Wenzel weiter, „könnte aber auch versagt werden, wenn
Umweltgefahren nicht ausgeschlossen werden können“.
Für die Nutzung unkonventioneller Lagerstätten – Schieferstein etwa – gelte
damit weiterhin „ein faktisches Moratorium“. Den Einsatz „toxischer
Frackfluide“ in solchen tiefen Gesteinsschichten möchte Wenzel ganz
verboten wissen – das fordert auch sein Parteifreund und
Umweltminister-Kollege in Schleswig-Holstein, Robert Habeck.
In Niedersachsen liegt ein Großteil der bekannten deutschen Erdgasvorräte.
Am Wochenende hatte zunächst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet,
dass die Landesregierung an einem neuen Erlass mit Auflagen für das
Fracking bastelt. Im Kern geht es darin um eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Unternehmen müssen vorab untersuchen,
ob und in welchem Ausmaß Pflanzen, Tiere, das Grundwasser und die
Landschaft beeinträchtigt werden. Die Angaben werden überprüft,
anschließend können Bürger, Behörden und Verbände Einwendungen und
Stellungnahmen abgeben.
Bislang ist die Öffentlichkeit in den Genehmigungsverfahren praktisch nicht
beteiligt. Grundlage der Verfahren ist das Bundesberggesetz von 1980. Zwar
gibt es aus Schleswig-Holstein einen Vorstoß zu dessen grundlegender
Novellierung – ob es dazu kommt, steht aber in den Sternen. Wenzel zufolge
arbeitet die Landesregierung in Hannover schon seit Monaten in einem
Dialogverfahren mit Umweltverbänden und Industrie an einem Rahmen für die
Anwendung einer verpflichtenden UVP. Das Ergebnis dieses Dialogs solle im
Erlass festgeschrieben werden.
Umweltschützer haben allerdings eine andere Wahrnehmung: Das
Dialogverfahren zum Fracking sei „vorerst gescheitert“. Nach nur zwei
Sitzungen habe das Umweltministerium den Prozess abgebrochen, „um hinter
verschlossenen Türen behördenintern zu tagen“, kritisiert der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Der Entwurf für den Erlass sei dann
am 25. Februar an die Teilnehmer der Runde geschickt worden. Bereits eine
Woche später habe das Papier offiziell vorgestellt werden sollen. „Damit
hat das Ministerium die Bürgerinitiativen vor vollendete Tatsachen
gestellt“, sagt Oliver Kalusch vom BBU-Vorstand, „und den Dialogprozess ad
absurdum geführt.“
Inakzeptabel ist der geplante Erlass aus Sicht der Fracking-Gegner aber
auch inhaltlich. Er falle sogar hinter den Gliederungsentwurf des
Wirtschaftsverbandes Erdöl und Erdgasgewinnung zurück, so Kalusch. Gefahren
wie Erdbeben, der Zutritt von Methan und Lagerstättenwasser ins
Grundwasser, die ungelöste Entsorgungsproblematik und die miserable
Klimabilanz blieben völlig ausgeblendet.
3 Mar 2014
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DIR Reimar Paul
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