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       # taz.de -- Schockbilder auf Zigarettenschachteln: Zweimal „Schwarze Lunge“, bitte!
       
       > Faulfüße und Raucherlungen werden bald EU-weit auf Tabakprodukten vor den
       > Folgen des Rauchens warnen. So will es ein neuer Beschluss des
       > Europaparlaments.
       
   IMG Bild: Nicht mehr „Rot“ oder „blau“, sondern „Lunge“ oder „Faulfuß“: Gruselbilder auf Tabakprodukten
       
       STRASSBURG afp/dpa | Mit Schockbildern und unübersehbaren Warnhinweisen
       sollen in der Europäischen Union junge Menschen verstärkt vom Einstieg ins
       Rauchen abgehalten werden. Darauf zielt die neue Tabakrichtlinie ab, die
       das Europaparlament am Mittwoch in abschließender Lesung unter Dach und
       Fach gebracht hat.
       
       Die nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Unterhändlern des
       Parlaments und den EU-Staaten erzielte Vereinbarung sieht vor, dass auf
       Zigarettenpackungen spätestens ab 2017 abschreckende Bilder prangen müssen,
       etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge.
       
       Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von
       Warnhinweisen wie „Rauchen tötet“ bedeckt sein. Das gleiche gilt für
       Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei
       Jugendlichen beliebt ist. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie
       sind aber wesentlich kleiner.
       
       In vielen Länder gehen Regierungen mit Gesetzen und Warnungen gegen das
       Rauchen vor. In Australien etwa müssen Zigaretten seit Oktober 2012 in
       einheitlichen Schachteln mit großflächigen Schockbildern verkauft werden.
       Die Zahl der Anrufe bei einer Hotline zur Rauchentwöhnung habe seitdem um
       78 Prozent zugenommen, berichtete vor wenigen Tagen die Fachzeitschrift
       Medical Journal of Australia.
       
       Die neuen Vorschriften gelten nach Angaben des Europaparlaments für rund 90
       Prozent aller Tabakprodukte. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, die
       bei jungen Leuten wenig beliebt sind, reichen hingegen weiter die bisher
       vorgeschriebenen Warnhinweise.
       
       ## Das Ende der Menthol-Zigarette
       
       Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern
       oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus
       Tabakprodukten verbannt werden. Das gleiche gilt für Aromen, die wie
       Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und
       deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern.
       Menthol-Zigaretten sollen ebenfalls vom Markt verbannt werden – allerdings
       erst ab 2020.
       
       Erstmals wird es auch EU-weite Regeln für elektronische Zigaretten geben,
       die nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampfen und in einigen
       Mitgliedsländern, etwa Frankreich, weit verbreitet sind. Der bis zuletzt
       heftig umstrittene Kompromiss schreibt Obergrenzen für den Nikotingehalt in
       der Flüssigkeit und die Größe der Kartuschen vor.
       
       E-Zigaretten können als Medikament eingestuft werden, wenn sie als
       vorbeugende oder heilende Mittel dargestellt werden, oder aber als
       Tabakprodukt. Eine Apothekenpflicht gibt es somit nicht. Sie unterliegen
       den gleichen Werbebeschränkungen wie herkömmliche Tabakprodukte. Die
       EU-Kommission soll außerdem innerhalb von zwei Jahren die bisher kaum
       bekannten möglichen Auswirkungen von E-Zigaretten auf die Gesundheit
       bewerten.
       
       ## Die Regelung wird schrittweise umgesetzt
       
       Angesichts der „enormen Schäden“, die das Rauchen mit jährlich 700.000
       frühzeitigen Todesfällen verursache, seien strikte Regeln zum
       Gesundheitsschutz unbedingt nötig, betonte die deutsche Grüne Rebecca
       Harms.
       
       Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im Europäischen Amtsblatt
       veröffentlicht wurde – was bis Ende März geschehen dürfte. Die EU-Staaten
       haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht
       umzusetzen. Der Tabakindustrie wird dann noch eine zusätzliche Frist von
       einem Jahr für die Umstellung gewährt. Dies bedeutet, dass Zigaretten und
       andere Tabakprodukte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, bis
       spätestens Frühjahr 2017 aus dem Handel gezogen werden müssen
       
       26 Feb 2014
       
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