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       # taz.de -- Youtube unterliegt vor Gericht: Sperrungen künftig ohne Gema
       
       > Viele Videos auf Youtube sind mit einem Verweis auf die
       > Musikverwertungsgesellschaft Gema gesperrt. Dagegen klagte die Gema und
       > bekam nun Recht.
       
   IMG Bild: „Irreführend“ urteilte der Richter: Sperrungshinweis auf Youtube.
       
       MÜNCHEN dpa | Die Gema hat sich erfolgreich gegen die Praxis von Youtube
       gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos auf der
       Internet-Videoplattform mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht
       München untersagte Youtube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen
       ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die Youtube-Mutter Google
       kündigte an, das Urteil nun genau zu prüfen. Noch ist der Spruch der
       Münchner Richter nicht rechtskräftig.
       
       Für viele Nutzer der Plattform waren die meist mit Sätzen wie „Dieses Video
       ist in deinem Land nicht verfügbar“ eingeleiteten Sperrtafeln äußerst
       ärgerlich. Nach Auffassung der Gema erweckten sie zugleich den Eindruck,
       die Gema selbst sperre die Videos. Dies sei falsch.
       
       Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft mit Sitz in München Recht. In
       der Urteilsbegründung der Richter heißt es unter anderem, die Texte seien
       „unvollständig und irreführend“.
       
       Der durchschnittliche Nutzer verstehe die Hinweise so, dass die Gema für
       die gesperrten Videos zwar Rechte einräumen könnte, dies aber nicht tue.
       „Diese Aussage ist aber in dieser Nüchternheit objektiv falsch“, urteilten
       die Richter. „Seit fast 3 Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit
       diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche
       Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema“, sagte Gema-Chef Harald
       Heker.
       
       Ein Google-Sprecher sagte: „Wir müssen die Urteilsbegründung prüfen, bevor
       wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen treffen können.“
       Ebenfalls noch unklar ist, wie Youtube das Urteil technisch umsetzen wird
       und ob der Konzern in Berufung geht.
       
       Mit dem Auseinandersetzung vor dem Münchner Landgericht war der seit Jahren
       schwelende Streit in eine weitere Runde gegangen. Google und die Gema, die
       in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren
       vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für
       Videos bei Youtube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die
       Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die
       Forderung bisher ab.
       
       Aus Sicht der Gema müsse der Konzern Vergütungen zahlen, da er mit der
       Musik in Videos Werbeerlöse erwirtschafte. Anfang Februar hatte Youtube
       betont, weiter an einer Einigung mit der Gema interessiert zu sein. In den
       seit Dezember unterbrochenen Verhandlungen habe man sich bereits im Prinzip
       auf die Höhe der sogenannten Regelvergütung geeinigt, sagte ein Sprecherin
       damals.
       
       Darin wird festgelegt, welchen festen Anteil Youtube von dem Nettoumsatz an
       die Gema bezahlen muss, wenn er auf die Nutzung der Musikstücke
       zurückzuführen ist.
       
       25 Feb 2014
       
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