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       # taz.de -- Karlsruher Entscheidung: Rückschlag für Homo-Eltern
       
       > Homosexuelle warten auf ein Urteil zum Adoptionsrecht. Doch das
       > Verfassungsgericht lässt eine schlecht begründete Richtervorlage
       > scheitern.
       
   IMG Bild: Rechtslage: Homo-Pflegschaft ja - Adoptionsrecht nein.
       
       FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zur
       gemeinsamen Adoption durch homosexuelle PartnerInnen als unzulässig
       abgelehnt. Die Vorlage sei nicht auf dem Stand der Diskussion. Diese
       Entscheidung [1][war erwartbar].
       
       Im konkreten Fall hatte ein lesbisches Paar, das in Berlin in eingetragener
       Partnerschaft lebt, gemeinsam zwei Mädchen als Pflegetöchter aufgezogen.
       Als die Mädchen erwachsen waren, beantragten die Pflegeeltern die Adoption,
       weil sie sich schon lange als echte Familie fühlen. Bisher ist es aber noch
       verboten, dass ein verpartnertes Paar gemeinsam, also gleichzeitig, ein
       Kind adoptiert.
       
       Im Februar 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht nur verlangt, dass die
       Partner nacheinander (sukzessiv) ein Kind adoptieren können. Eine
       Amtsrichterin in Berlin-Schöneberg legte daher dem Bundesverfassungsgericht
       die Frage vor, ob das Verbot der gemeinsamen Homo-Adoption mit dem
       Grundgesetz vereinbar ist. Doch obwohl sie das Urteil vom Februar 2013
       abwartete, erwähnte sie dieses mit keinem Wort, setzte sich also auch
       inhaltlich nicht damit auseinander. Die logische Folge: Die Richtervorlage
       wurde nun in Karlsruhe als unzulässig verworfen. (Az.: 1 BvL 2/13)
       
       Immerhin heißt es im aktuellen Karlsruher Beschluss, die
       Nacheinander-Adoption und die gemeinsame Adoption werfen „ähnliche oder
       identische verfassungsrechtliche Vorfragen auf“. Der Lesben- und
       Schwulenverband (LSVD) schließt daraus, dass eine korrekt begründete
       Richtervorlage wohl ebenfalls Erfolg haben müsste.
       
       ## Gesetzentwurf von Maas liegt vor
       
       Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der
       Sukzessivadoption nicht nur damit begründet, dass das Kind hier ja schon im
       Haushalt der Homo-Partner lebt und es deshalb für das Kind nur Vorteile
       hat, wenn auch beide Partner eine rechtlich verbindliche Beziehung zum Kind
       haben. Darüber hinausgehend haben die Richter auch erklärt, es gebe bisher
       keine Belege, dass Homosexuelle schlechtere Eltern sind als Heterosexuelle.
       Auf dieser Grundlage kann das Verfassungsgericht wohl nicht anders, als
       auch das gemeinsame Adoptionsrecht verlangen – sobald ein geeigneter Fall
       vorliegt.
       
       Derzeit sind am Bundesverfassungsgericht allerdings keine weiteren
       Verfahren zur gemeinsamen Homo-Adoption anhängig. Zwar könnte die
       Schöneberger Amtsrichterin ihren Fall mit aktuellerer Begründung erneut
       vorlegen (und wenn der Adoptionswunsch im konkreten Fall aufrechterhalten
       wird, muss sie dies auch). Allerdings ist der Fall für eine
       Grundsatzentscheidung wenig geeignet, da die Mädchen inzwischen volljährig
       sind, während sich Kindeswohlbedenken eher auf jüngere Kinder beziehen.
       
       In der Praxis dürften sich homosexuelle Paare bis auf weiteres mit der
       Sukzessiv-Adoption behelfen: erst adoptiert der/die eine PartnerIn das
       Kind, später dann der/die andere. Die Zulassung der gemeinsamen Adoption
       hat inzwischen vor allem noch symbolische Bedeutung als eine der letzten
       Diskriminierungen von homosexuellen Partnerschaften.
       
       In den kommenden Wochen wird der Bundestag das Karlsruher Urteil zur
       Sukzessiv-Adoption durch homosexuelle Paare umsetzen. Ein Gesetzentwurf von
       Justizminister Heiko Maas (SPD) liegt bereits vor. Er beschränkt sich auf
       die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Denn eine Zulassung der gemeinsamen
       Adoption lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab – solange dies nicht
       ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird.
       
       21 Feb 2014
       
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