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       # taz.de -- Urteil zur dritten Startbahn in München: Bayernhymne und Tumulte
       
       > Seit einem Bürgerentscheid liegt die dritte Startbahn in München auf Eis.
       > Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen den Bau, so ein
       > Gerichtsurteil. Im Saal gab es Tumulte.
       
   IMG Bild: Vorerst verloren.
       
       MÜNCHEN dpa | Die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen darf
       aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
       (VGH) wies am Mittwoch alle 17 Klagen gegen das Milliardenprojekt ab, das
       nach einem Bürgerentscheid in München 2012 derzeit allerdings auf Eis
       liegt. Dem seit Jahren umkämpften Projekt stünden weder Umweltschutz- noch
       Lärmgründe entgegen, sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch. „Die
       Planungsbehörde hat ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht
       überschritten.“
       
       Allerdings konnte Allesch über fast 20 Minuten seine Ausführungen nicht
       beenden. An die 300 Startbahngegner im Gerichtssaal quittierten ihre
       Niederlage mit lauten Buhrufen und dem Absingen der Bayernhymne. Es kam zu
       tumultartigen Szenen. Schließlich ließ der Richter den Saal räumen. Nur
       Prozessbeteiligte und Medienvertreter durften bleiben.
       
       Mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute
       hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung für die vier
       Kilometer lange Startbahn nahe Freising geklagt. Auf der Piste können
       stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Der Prozess hatte sich mit 46
       Verhandlungstagen fast ein Jahr lang hingezogen.
       
       Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der
       Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den
       vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es
       weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis
       auf den letzten Platz ausgelastet sind.
       
       ## Bürgerinis kämpfen weiter
       
       Die Revision des Urteils ließ das Gericht nicht zu, die Kosten des
       Verfahrens müssen die Kläger tragen. Doch das zähe Ringen um die Startbahn
       dürfte noch eine Weile weitergehen. [1][Die Bürgerinitiativen] wollen vor
       dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig eine sogenannte
       Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen.
       
       Der [2][Flughafenverband ADV] begrüßte das Urteil als wichtige
       Weichenstellung. „Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen für alle Flughäfen
       in unserem Land“, sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
       
       Unabhängig vom Prozess liegt das Projekt seit 2012 wegen eines ablehnenden
       Bürgerentscheids der Münchner Bevölkerung auf Eis. Die bayerische
       Landeshauptstadt als Miteigentümerin des Flughafens darf dem Bau in der
       Gesellschafterversammlung nicht zustimmen. Dort sind aber einstimmige
       Beschlüsse notwendig. Die Staatsregierung und die Wirtschaft befürworten
       hingegen den Bau der Startbahn.
       
       19 Feb 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://keine-startbahn3.de/2014/02/prozess-vor-dem-bayvgh-beginnt-am-20-marz/#more-957
   DIR [2] http://www.adv.aero/
       
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