# taz.de -- Kommentar Völkermord-Urteil: Historisches Unterfangen
> Der Prozess gegen den ruandischen Bürgermeister Rwabukombe vor dem
> Frankfurter Oberlandesgericht war ein Wagnis. Es ist geglückt.
IMG Bild: Ein Mädchen trauert in Ruanda. Wegen Beihilfe zu Völkermord wurde der ruandische Exbürgermeister Rwabukombe zu 14 Jahren Haft verurteilt
Es war ein gewagtes Unterfangen, deutsche Richter über den Völkermord in
Ruanda urteilen zu lassen. Dass der ruandische Exbürgermeister Onesphore
Rwabukombe jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt schuldig gesprochen wurde,
ist allein schon deswegen ein historisches Ereignis.
Dass Rwabukombe jetzt lediglich wegen „Beihilfe“ verurteilt wurde und bei
guter Führung wahrscheinlich nach weniger als sechs Jahren wieder ein
freier Mann sein wird, wird im Einzelnen sicher noch zu Diskussionen
führen. Es ist auf den ersten Blick unlogisch, es einerseits für erwiesen
zu halten, dass der Exbürgermeister beim fraglichen Massaker von Kiziguro
entgegen seiner eigenen Darstellung anwesend war und Befehle zum Töten
erteilte, und andererseits seine „Tatherrschaft“ als „nicht nachweisbar“
zurückzuweisen, weswegen nur eine Verurteilung wegen Beihilfe in Betracht
komme.
Aber Fragen im Einzelnen dürfen den Blick auf das Ganze nicht verstellen.
Dieser Prozess zeigt zunächst einmal, dass Täter abscheulicher Verbrechen
nicht hoffen können, sich in Deutschland der strafrechtlichen Verfolgung zu
entziehen. Er zeigt auch, dass Probleme bei der Beweisermittlung und der
Zeugenvernehmung kein Grund sein können, einen solchen Prozess nicht zu
Ende zu führen. Das hat beides über den konkreten Fall hinaus
grundsätzliche Bedeutung.
Und nicht zuletzt ist der Prozess eine Genugtuung für Ruandas
Völkermordüberlebende. Der Senat hat ihre Aussagen ausdrücklich als
„glaubhaft“ gewürdigt. Die Richter haben verstanden, dass nicht für sie
selbst dieser Prozess die größte Herausforderung gewesen ist, sondern für
die Menschen, die zutiefst traumatische Erlebnisse vor einem deutschen
Gericht schildern mussten. Die Opfer ernst zu nehmen und am Ende den
Angeklagten schuldig zu sprechen – darauf kam es in Frankfurt an, und das
wurde erreicht.
18 Feb 2014
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DIR Dominic Johnson
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