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       # taz.de -- Kartellstrafe gegen Zuckerhersteller: Süße Versuchung, teuer bezahlt
       
       > Sie haben vereinbart, wer wo Zucker vertreiben kann, um den Preis
       > hochzuhalten. Deshalb sollen drei große deutsche Zuckerhersteller eine
       > Millionenstrafe zahlen.
       
   IMG Bild: Weißes Gold: Zucker.
       
       BONN afp | Wegen verbotener Absprachen sollen die drei großen deutschen
       Zuckerhersteller Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Gegen Pfeifer und
       Langen, Südzucker und Nordzucker sowie sieben persönlich Verantwortliche
       seien Bußgelder von insgesamt rund 280 Millionen Euro verhängt worden,
       teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.
       
       Die Hersteller hätten sich über viele Jahre über den Vertrieb ihrer
       Produkte in bestimmten Gebieten verständigt, um möglichst hohe Zuckerpreise
       erzielen zu können. Leidtragende waren den Angaben zufolge sowohl die
       Industrie als auch die Verbraucher.
       
       Die Hersteller hätten sich über Jahre darüber abgesprochen, sich beim
       Zuckervertrieb „im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken
       und den anderen Kartellbeteiligten nicht in die Quere zu kommen“, erklärte
       Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
       
       „Zuckermengen wurden eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im
       Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden.“ Die Absprachen seien bis zu
       einer Durchsuchung durch das Bundeskartellamt 2009 „über viele Jahre“
       betrieben worden und hätten teils bis in die 90er-Jahre zurück gereicht,
       teilte die Behörde mit.
       
       ## Strafrabatt dank Kooperation
       
       Nordzucker habe mit dem Kartellamt umfassend kooperiert und deswegen einen
       „weitreichenden Bußgelderlass“ erhalten, erklärte die Behörde. Auch bei den
       anderen Firmen seien „deren Kooperationsbeiträge“ und gegebenenfalls
       Geständnisse berücksichtigt worden.
       
       Die Geldbußen sind den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen die
       Bescheide könne Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht
       Düsseldorf zu entscheiden habe.
       
       18 Feb 2014
       
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       verhängen.