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       # taz.de -- Der sonntaz-Streit: Gehört das in die Öffentlichkeit?
       
       > Der Fall Edathy verunsichert nicht nur die Große Koalition – sondern auch
       > Eltern. Darf man Nacktbilder von Kindern veröffentlichen?
       
   IMG Bild: Wie viel ist zu nackt? Und ab wann gefährlich?
       
       Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy droht der
       Ausschluss aus der Partei. Seit bekannt wurde, dass er auf seinem Rechner
       Bilder von nackten Kindern hatte, werden die Grenzen der Strafbarkeit bei
       Kinderpornografie diskutiert. Insgesamt fanden die Ermittler bei ihm 31
       Filme und Fotos nackter „Knaben, die toben, spielen, sich darstellen –
       alles mit Bezug zu den Genitalien“, erklärte der Leiter der
       Staatsanwaltschaft Hannover Jörg Fröhlich.
       
       Bestellt hatte Edathy die Bilder bei einem kanadischen Kinderporno-Ring,
       der mehrere Terabyte illegalen Materials in einer Lagerhalle in Toronto
       hortete. Der frühere Leiter des NSU-Ausschusses mag Recht haben, wenn er
       beteuert, nur legale Bilder besessen zu haben. Nach deutscher Gesetzgebung
       fallen sie nicht in den Bereich der Kinderpornografie – sehr wohl jedoch in
       einen Grenzbereich. Und legal heißt nicht automatisch moralisch vertretbar.
       Sollte also das Gesetz verschärft werden?
       
       Eine scheinbar einfache Lösung wäre ein Verbot: Nacktbilder von Kindern
       nicht veröffentlichen zu dürfen. Doch selbst ohne Gesetzesänderung werden
       manche Eltern nun vorsichtiger mit den Aufnahmen ihrer Kinder umgehen.
       
       Das Foto, das an einen Sommertag im Planschbecken erinnert, oder die
       Aufnahme des nackten Neugeborenen – sollten solche Fotos auf Facebook
       gepostet werden? In Filmen, in Zeitungen und Ausstellungen gezeigt werden?
       
       Andererseits, würde es verboten: Laufen wir dann Gefahr, Nacktheit bei
       Kindern – eigentlich etwas Natürliches – als etwas Verwerfliches zu sehen
       und in totale Prüderie zu verfallen?
       
       Diskutieren Sie mit! Die sonntaz wählt unter den interessantesten
       Statements ein oder zwei aus und veröffentlicht sie in der sonntaz vom
       22./23. Februar 2014. Ihr Kommentar sollte etwa 800 Zeichen (maximal 900,
       mit Leerzeichen) umfassen und mit Ihrem Namen, Ihrem Alter, einem Foto von
       Ihnen und Ihrer Email-Adresse versehen sein. Bitte nehmen Sie eine klare
       Ja- oder Nein-Position ein und schicken Sie bis Mittwoch, 19. Februar, eine
       E-Mail an: streit@taz.de
       
       18 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Siebert
       
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