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       # taz.de -- BGH-Urteil zu Heimkosten: Kinder zahlen auch für Rabeneltern
       
       > Karlsruhe hat entschieden: Selbst wenn die Eltern über Jahrzehnte jeden
       > Kontakt zu ihrem Kind verweigert haben, muss das Kind im Notfall für
       > ihren Unterhalt sorgen.
       
   IMG Bild: Magere Heimkost statt Familientafel: Auch dafür müssen Kinder aufkommen.
       
       KARLSRUHE dpa | Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und
       Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt
       verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch
       entschieden. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim
       seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit
       Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn
       sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier
       nicht verwirkt, stellte der BGH fest.
       
       Der Grund für den Richterspruch: Der Beamte war schon volljährig, als sein
       Vater sich von ihm abwandte. Nach der Scheidung der Eltern 1971 hatten
       Vater und Sohn anfangs noch losen Kontakt. Doch bereits das bestandene
       Abitur des Sohnes ein Jahr später war dem Vater nur ein Achselzucken wert.
       Annäherungsversuche des Sohnes in den folgenden Jahren wehrte der Friseur
       stets ab, 1998 setzte er schließlich seine Lebensgefährtin als Erbin ein
       und enterbte sein Kind bis auf den sogenannten strengsten Pflichtteil.
       
       Der bloße Kontaktabbruch gegenüber einem erwachsenen Kind sei zwar eine
       Verfehlung, urteilte der BGH. Es müsste jedoch mehr dazu kommen, damit der
       Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt sei und damit nicht bestehe. Eine
       solche „schwere Verfehlung“ sahen die Richter im vorliegenden Fall jedoch
       nicht. Der Vater habe sich in den ersten 18 Lebensjahren um sein Kind
       gekümmert und damit in einer Zeit, in der eine besonders intensive
       elterliche Fürsorge erforderlich sei. Damit habe er seinen Elternpflichten
       im Wesentlichen genügt.
       
       Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Diese hatte den Betrag von
       dem Beamten eingefordert. Die Stadt hatte die Heimkosten übernehmen müssen,
       nachdem die schmale Rente des Vaters dafür nicht mehr ausgereicht hatte.
       
       12 Feb 2014
       
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