# taz.de -- Oppositionsrechte im Bundestag: Grüne drohen mit Karlsruhe
> Um die Rechte der Opposition zu sichernGrüne und Linke bringen einen
> Gesetzentwurf ein, Union und SPD lehnen den Vorschlag ab.
IMG Bild: Da standen sie schon Seite an Seite: Katja Kipping (Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne)
BERLIN taz | Die Bundestagsfraktion der Grünen droht der Großen Koalition
mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, falls sie Minderheitsrechte im
Bundestag beschneidet. „Jetzt geht es um Gespräche. Eine zeitnahe Lösung
ist möglich“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann am
Freitag. „Aber natürlich behalten wir uns vor, dass am Ende Karlsruhe im
Raum steht.“ Ihre Fraktion werde kommende Woche gemeinsam mit der Fraktion
der Linkspartei einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, um die
Oppositionsrechte zu sichern.
Der gemeinsame Antrag würde mehrere Gesetze ändern, in denen
Oppositionsrechte definiert werden. Besonders wichtig ist das
Untersuchungsausschussgesetz. Es regelt, unter welchen Bedingungen die
Opposition einen Untersuchungsausschuss einsetzen darf. Bisher sind ein
Viertel der Stimmen des Bundestages nötig, um einen Ausschuss einzusetzen.
Grüne und Linke verfügen im neuen Parlament jedoch nur über rund 20 Prozent
der Mandate.
Der Antrag von Grünen und Linken sieht vor, dass künftig auch zwei
Fraktionen, die nicht die Regierung tragen, dieses Minderheitsrecht ausüben
dürfen. „Wir wollen bei Rechten der Opposition nicht auf den guten Willen
der Koalition angewiesen sein“, sagte Haßelmann. „Deshalb müssen die
Minderheitenrechte rechtssicher verankert werden.“
Es ist unwahrscheinlich, dass sich Grüne und Linke mit ihren Forderungen
durchsetzen. Union und SPD lehnen Gesetzesänderungen ab. Sie möchten nach
einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert der Opposition per
Bundestagsbeschluss ihre Rechte sichern – oder lediglich die
Geschäftsordnung ändern.
7 Feb 2014
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DIR Ulrich Schulte
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