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       # taz.de -- Oppositionsrechte im Bundestag: Grüne drohen mit Karlsruhe
       
       > Um die Rechte der Opposition zu sichernGrüne und Linke bringen einen
       > Gesetzentwurf ein, Union und SPD lehnen den Vorschlag ab.
       
   IMG Bild: Da standen sie schon Seite an Seite: Katja Kipping (Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne)
       
       BERLIN taz | Die Bundestagsfraktion der Grünen droht der Großen Koalition
       mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, falls sie Minderheitsrechte im
       Bundestag beschneidet. „Jetzt geht es um Gespräche. Eine zeitnahe Lösung
       ist möglich“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann am
       Freitag. „Aber natürlich behalten wir uns vor, dass am Ende Karlsruhe im
       Raum steht.“ Ihre Fraktion werde kommende Woche gemeinsam mit der Fraktion
       der Linkspartei einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, um die
       Oppositionsrechte zu sichern.
       
       Der gemeinsame Antrag würde mehrere Gesetze ändern, in denen
       Oppositionsrechte definiert werden. Besonders wichtig ist das
       Untersuchungsausschussgesetz. Es regelt, unter welchen Bedingungen die
       Opposition einen Untersuchungsausschuss einsetzen darf. Bisher sind ein
       Viertel der Stimmen des Bundestages nötig, um einen Ausschuss einzusetzen.
       Grüne und Linke verfügen im neuen Parlament jedoch nur über rund 20 Prozent
       der Mandate.
       
       Der Antrag von Grünen und Linken sieht vor, dass künftig auch zwei
       Fraktionen, die nicht die Regierung tragen, dieses Minderheitsrecht ausüben
       dürfen. „Wir wollen bei Rechten der Opposition nicht auf den guten Willen
       der Koalition angewiesen sein“, sagte Haßelmann. „Deshalb müssen die
       Minderheitenrechte rechtssicher verankert werden.“
       
       Es ist unwahrscheinlich, dass sich Grüne und Linke mit ihren Forderungen
       durchsetzen. Union und SPD lehnen Gesetzesänderungen ab. Sie möchten nach
       einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert der Opposition per
       Bundestagsbeschluss ihre Rechte sichern – oder lediglich die
       Geschäftsordnung ändern.
       
       7 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ulrich Schulte
       
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