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       # taz.de -- Koch-Mehrin unterliegt vor Gericht: Nix Doktor!
       
       > Nach einem zweijährigen Rechtsstreit muss sich Silvana Koch-Mehrin damit
       > abfinden: Die FDP-Politikerin wird auch in Zukunft auf ihren Doktortitel
       > verzichten müssen.
       
   IMG Bild: Wettgrinsen in besseren Zeiten: Westerwelle und Koch-Mehrin.
       
       MANNHEIM dpa | Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin bekommt ihren
       Doktortitel nicht zurück. Knapp zwei Jahre nach Entzug des akademischen
       Grades lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Antrag
       der 43-jährigen Europaabgeordneten auf Berufung gegen ein Urteil der
       Vorinstanz ab.
       
       Die Universität Heidelberg hatte Koch-Mehrin im Juni 2011 den akademischen
       Doktorgrad wegen Plagiaten entzogen. Die Politikerin wollte sich damit
       nicht abfinden und klagte gegen die Entscheidung.
       
       Das Verwaltungsgericht Karlsruhe befand im März 2013, dass Koch-Mehrin den
       Titel zu Recht verloren habe, weil sie in ihrer Doktorarbeit teils
       mehrseitige Passagen samt Fußnoten aus fremden Texten nahezu wortgleich
       übernommen habe, ohne dies kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu,
       dass die Klägerin „wiederholt und planmäßig“ getäuscht habe.
       
       Der VGH in Mannheim entschied nun, es gebe keine „ernstlichen Zweifel an
       der Richtigkeit“ dieses Urteils. Die Rügen der Klägerin zum Verfahren der
       Uni Heidelberg reichten nicht aus, befanden die Verwaltungsrichter.
       Koch-Mehrin hatte unter anderem beanstandet, dass der Heidelberger
       Promotionsausschuss „den denunziatorischen Charakter des Vorgehens gegen
       die Klägerin nicht berücksichtigt“ habe.
       
       Bei der Überprüfung der Doktorarbeit über die „Lateinische Münzunion
       1865-1927“ hatte die Uni Heidelberg auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden.
       Sie bestätigte damit Recherchen von Internet-Nutzern, die Anfang April 2011
       im „VroniPlag“-Wiki plagiatsverdächtige Stellen zusammengetragen hatten.
       Die Affäre hat jetzt ein Ende gefunden. Der VGH stellte fest: „Der
       Beschluss ist unanfechtbar.“
       
       7 Feb 2014
       
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