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       # taz.de -- Ankauf maroder Staatsanleihen: Karlsruhe passt
       
       > Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufs von Staatsanleihen durch die
       > EZB muss der EuGH klären. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht
       > zuständig.
       
   IMG Bild: Der Schatten des EZB-Präsidenten Mario Draghi liegt über der gemeinsamen Währung.
       
       KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf
       maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
       
       Es sprächen „gewichtige Gründe“ dafür, dass das sogenannte OMT-Programm zum
       unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der
       EU-Mitgliedstaaten verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe.
       Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH
       vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger
       Gerichts unterliegt.
       
       Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm
       durchaus mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden. Im
       OMT-Ankaufprogramm der EZB ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber
       allein dessen Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi im September
       2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für
       spanische und italienische Staatsanleihen geführt.
       
       Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach
       Ansicht der Verfassungsgüter „zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern
       zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs
       annehmen“. Dies sei aber in den europäischen Verträgen „nicht vorgesehen“.
       Den Verträgen zufolge sei die EZB „nicht zu einer eigenständigen
       Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die
       Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen“.
       
       7 Feb 2014
       
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