# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gesetz gegen Scheinväter gekippt
> Behörden durften Vaterschaftsanerkennungen anfechten, um Tricks beim
> Aufenthaltsrecht zu verhindern. Aber das Gesetz war nicht präzise genug.
IMG Bild: Das Karlsruher Urteil stärkt das Elternrecht.
BERLIN taz | Das 2008 beschlossene Gesetz gegen Scheinväter ist
verfassungswidrig. Das entschied am Donnerstag das
Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zielte auf deutsche Männer, die das
Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in
Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche
Staatsbürgerschaft, die Mutter ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen
zu können.
Die Lösung des Gesetzes: Die Behörden sollten in Verdachtsfällen die
Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall gilt es, wenn der Mann
nicht mit der Frau verheiratet ist und auch nie länger mit dem Kind in
häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1600 BGB). In den letzten Jahren gab
es über tausend solcher Anfechtungsverfahren.
Im konkreten Fall hatte ein Deutscher das Kind einer Vietnamesin anerkannt,
die in Deutschland nur geduldet war. Ein Gentest ergab, dass der Mann nicht
der biologische Vater war. Das Kind hätte so die eben erhaltene deutsche
Staatsbürgerschaft wieder verloren. Das zuständige Amtsgericht
Hamburg-Altona legte im Jahr 2010 aber das Gesetz beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor.
Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie
unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das
Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch
legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er
nicht selbst gezeugt hat.
Zwar dürfe der Bundestag eine Regelung gegen den Missbrauch von
Vaterschaftsanerkennungen einführen. Die Anfechtung müsse sich dann aber
auf Fälle beschränken, in denen es eindeutig nur um die Verschaffung eines
Aufenthaltsrechts für die Mutter geht. Als Kriterium könnte zum Beispiel
gelten, dass die Eltern diesen Zweck gestehen oder dass eine Bezahlung für
den Mann nachweisbar ist oder dass ein Mann mehrere Kinder von
unterschiedlichen ausländischen Frauen anerkannt hat.
Es liegt nun am Bundestag, ob er eine Neuregelung versucht oder das Problem
als doch nicht so dringend ansieht.
30 Jan 2014
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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