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       # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gesetz gegen Scheinväter gekippt
       
       > Behörden durften Vaterschaftsanerkennungen anfechten, um Tricks beim
       > Aufenthaltsrecht zu verhindern. Aber das Gesetz war nicht präzise genug.
       
   IMG Bild: Das Karlsruher Urteil stärkt das Elternrecht.
       
       BERLIN taz | Das 2008 beschlossene Gesetz gegen Scheinväter ist
       verfassungswidrig. Das entschied am Donnerstag das
       Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zielte auf deutsche Männer, die das
       Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in
       Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche
       Staatsbürgerschaft, die Mutter ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen
       zu können.
       
       Die Lösung des Gesetzes: Die Behörden sollten in Verdachtsfällen die
       Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall gilt es, wenn der Mann
       nicht mit der Frau verheiratet ist und auch nie länger mit dem Kind in
       häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1600 BGB). In den letzten Jahren gab
       es über tausend solcher Anfechtungsverfahren.
       
       Im konkreten Fall hatte ein Deutscher das Kind einer Vietnamesin anerkannt,
       die in Deutschland nur geduldet war. Ein Gentest ergab, dass der Mann nicht
       der biologische Vater war. Das Kind hätte so die eben erhaltene deutsche
       Staatsbürgerschaft wieder verloren. Das zuständige Amtsgericht
       Hamburg-Altona legte im Jahr 2010 aber das Gesetz beim
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor.
       
       Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie
       unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das
       Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch
       legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er
       nicht selbst gezeugt hat.
       
       Zwar dürfe der Bundestag eine Regelung gegen den Missbrauch von
       Vaterschaftsanerkennungen einführen. Die Anfechtung müsse sich dann aber
       auf Fälle beschränken, in denen es eindeutig nur um die Verschaffung eines
       Aufenthaltsrechts für die Mutter geht. Als Kriterium könnte zum Beispiel
       gelten, dass die Eltern diesen Zweck gestehen oder dass eine Bezahlung für
       den Mann nachweisbar ist oder dass ein Mann mehrere Kinder von
       unterschiedlichen ausländischen Frauen anerkannt hat.
       
       Es liegt nun am Bundestag, ob er eine Neuregelung versucht oder das Problem
       als doch nicht so dringend ansieht.
       
       30 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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