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       # taz.de -- Schwarz-rote Rentenreform: Frühverrentungswelle verhindern
       
       > Bei der Rente ab 63 dürften maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit
       > angerechnet werden, fordern Unionspolitiker. Rente mit 61 soll es nicht
       > geben.
       
   IMG Bild: Zwei Jahre Arbeitslosengeld und dann ohne Abstriche mit 63 Jahren in die Rente, dass soll es nicht geben.
       
       BERLIN afp | Die Koalitionsfraktionen im Bundestag pochen darauf, bei der
       geplanten Rente mit 63 Vorkehrungen gegen eine Frühverrentung bereits mit
       61 Jahren zu treffen. „Das muss vermieden werden“, sagte der
       Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer,
       am Dienstag in Berlin. Es sei gut, dass Bundesarbeitsministerin Andrea
       Nahles (SPD) dies erkannt habe und aufgreifen wolle.
       
       Auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt forderte, in der
       Gesetzesberatung zu klären, wie eine mögliche Frühverrentung vermieden
       werden könne.
       
       Ähnlich äußerte sich auch die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD,
       Christine Lambrecht. „Wir müssen jetzt gucken, dass eine
       Frühverrentungswelle ausgeschlossen wird“, sagte Lambrecht in Berlin. Wie
       dieses Ziel erreicht werden soll, ließ sie allerdings offen. „Wir werden an
       Lösungen arbeiten“, sagte die SPD-Politikerin.
       
       Die Kritik an der Rente mit 63 – nach 45 Beitragsjahren – entzündet sich
       unter anderem daran, dass auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs als
       Beitragsjahre anerkannt werden sollen. Das könnte dazu führen, dass sich
       Arbeitnehmer mit 61 Jahren arbeitslos melden und dann nach 24 Monaten
       Arbeitslosengeldbezug die Rente mit 63 beantragen.
       
       Grosse-Brömer forderte zudem, maximal fünf Jahre der Arbeitslosigkeit als
       Beitragsjahre anzuerkennen. Hasselfeldt sagte, in den Verfahren müsse auch
       auf „Praktikabilität“ geachtet werden. Es gelte der Grundsatz, dass es eine
       „langjährige Bindung an die gesetzliche Rentenversicherung“ gegeben haben
       müsse.
       
       Der Gesetzentwurf zur Rente mit 63, zur verbesserten Rente für ältere
       Mütter sowie zur Erwerbsminderungsrente wird am Mittwoch im Kabinett
       beraten.
       
       In einem afp vorliegenden Begleittext Nahles' zu dem Gesetzentwurf heißt es
       zum Thema Frühverrentung, dass „die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung in
       diesen Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich ist“. Im
       parlamentarischen Verfahren sei zu prüfen, „ob und wie Frühverrentung durch
       eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann“.
       
       28 Jan 2014
       
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