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       # taz.de -- Kommentar Redtube-Urteil: Abwarten und weiterstreamen
       
       > Bei den Redtube-Abmahnungen korrigieren sich die Kölner Richter. Die
       > Betroffenen haben nicht viel zu befürchten. Ist nun das Abmahnkartell
       > dran?
       
   IMG Bild: Ob online oder offline: Streaming ist wohl doch nicht illegal.
       
       Das Landgericht Köln versucht, seinen Ruf zu retten. Auf Widerspruch von
       Betroffenen der Redtube-Abmahnungen [1][erklärt es nun] seine eigenen
       Beschlüsse vom Vorjahr für rechtswidrig und räumt ein, dabei seien die
       Grundrechte der Internet-User verletzt worden.
       
       Die Richter hätten damals nicht erlauben dürfen, den IP-Adressen von
       angeblichen Nutzern des Porno-Portals Redtube konkrete Namen und
       Postadressen zuzuordnen.
       
       Nun kann man dem Landgericht Köln zugutehalten, dass die Richter dort einer
       Täuschung aufgesessen sind. Denn in den Anträgen war von „Downloads“ die
       Rede, nicht von Streaming. Vermutlich hätte sonst kein Kölner Richter die
       Identifizierung der IP-Adressen erlaubt. Schließlich ist das bloße
       Streaming von urheberrechlich illegalen Angeboten nach herrschender
       Auffassung nicht illegal.
       
       Trotzdem bleibt natürlich ein Makel am Landgericht Köln hängen. Schließlich
       war es nicht zwingend, auf den Schwindel hereinzufallen. Nur 62 von 90
       Anträgen auf Identifizierung (mit jeweils hunderten bis tausenden
       Betroffenen) hat das Landgericht Köln stattgegeben. In den übrigen Fällen
       sind gewissenhafte Richter misstrauisch geworden und haben nachgefragt,
       weil das Konstrukt der Abmahn-Schwindler an vielen Stellen dubios war.
       
       ## Kölner Richter systematisch getäuscht
       
       Die Vorgänge am Landgericht Köln sind also kein Beleg, dass ein
       Richtervorbehalt eh nichts bringt, sondern dass er wachsame Richter
       erfordert. Für die von Abmahnungen Betroffenen ist das nur ein geringer
       Trost. Sie haben den Ärger und müssen seit Wochen überlegen, wie sie
       vorgehen, um nicht am Ende die verlangten 250 Euro Abmahnkosten zahlen zu
       müssen.
       
       Nach derzeitigem Stand dürfte es wohl genügen, gar nichts zu tun.
       Schließlich sind die Verantwortlichen der Schweizer Firma „The Archive“,
       die angeblich die Rechte an den auf Redtube angebotenen Pornos hält,
       abgetaucht. Sollte die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen aber
       doch versuchen, im Namen von The Archive die Abmahnkosten einzuklagen, so
       hätte sie wohl schlechte Karten.
       
       Zwar besteht auch nach der Kölner Selbstkorrektur kein automatisches
       Verwertungsverbot der identifizierten IP-Adressen. Es bestehen aber gute
       Chancen, dass zumindest in den Redtube-Fällen nach Abwägung der Interessen
       ein Verwertungsverbot angenommen wird. Schließlich geht es hier nicht um
       Strafverfolgung, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Außerdem hat The
       Archive die Kölner Richter wohl systematisch hinters Licht geführt.
       
       ## Nützliche Klarstellungen
       
       Da alle Fälle ziemlich identisch sind, muss nun auch nicht jeder Betroffene
       selbst Widerspruch gegen die Identifizierung seiner IP-Adresse einlegen. Er
       kann sich vielmehr auf die jetzt vorliegenden Kölner Pilot-Urteile berufen.
       
       Und selbst wenn die Identifizierung der IP-Adressen wider Erwarten für
       verwertbar erklärt würde, so könnten die Abmahnkosten wohl doch nicht
       erfolgreich eingeklagt werden, weil bei bloßem Streaming ja gar kein
       Urheberrechtsverstoß vorliegt. Auch insofern sind die neuen Kölner
       Entscheidungen, die dies klarstellen, nützlich.
       
       Angesichts all dieser rechtlichen Hürden sind die vielen zehntausend
       Abgemahnten in einer starken Position und können nun eher mit Interesse
       verfolgen, ob und wie es dem Abmahn-Kartell mit Strafverfolgung und
       Schadensersatzklagen an den Kragen geht.
       
       Gemeint sind die Schweizer Firma The Archive und der Berliner Rechtsanwalt
       Daniel Sebastian, der in Köln die Anträge auf Zuordnung der IP-Adressen
       gestellt hat sowie ein Gutachter, der die ordnungsgemäße Funktion einer
       Software bestätigte, die angeblich die IP-Adressen ermittelt hat. Und
       natürlich die berüchtigten Anwälte von Urmann & Collegen, die zigtausende
       Abmahnungen versandte. Sie sollten nicht davonkommen.
       
       28 Jan 2014
       
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