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       # taz.de -- Todesstrafe in den USA: Giftspritze trotz Protest
       
       > Wieder ist in Texas ein Mexikaner hingerichtet worden, dem der in der
       > Wiener Konvention verbriefte konsularische Beistand verweigert worden
       > war.
       
   IMG Bild: Vergeblicher Protest gegen die Hinrichtung in Huntsville, Texas.
       
       BERLIN taz | Um 21.32 Uhr wurde Edgar Arias Tamayo für tot erklärt. Der
       46j-ährige Mexikaner starb am Mittwochabend in Texas, im Gefängnis von
       Huntsville, wo ihm seine Henker eine Giftspritze gesetzt hatten. Gegen
       seine Hinrichtung hatte Mexikos Regierung Protest eingelegt. Auch
       US-Außenminister John Kerry hatte vor der Hinrichtung gewarnt. Stunden vor
       der Hinrichtung hatte der Oberste Gerichtshof erneut einen Eilantrag
       Tamayos abgelehnt.
       
       Tamayo, der 1994 wegen der Ermordung eines Polizisten zum Tode verurteilt
       worden war, war niemals über das in der Wiener Konsularrechtskonvention
       verbriefte Recht eines Ausländers aufgeklärt worden, im Falle
       strafrechtlicher Ermittlungen um konsularischen Beistand nachzusuchen. Das
       hatte sowohl die US-Regierung als auch der Staat Texas offen zugegeben, als
       der Internationale Gerichtshof in Den Haag die USA 2004 dazu verurteilte,
       insgesamt 51 Fälle von in US-Todestrakten einsitzenden Mexikanern wegen der
       Verletzung dieses – als Menschenrecht einzustufenden – Rechts neu
       aufzurollen.
       
       Die US-Regierung hatte den Spruch als bindend akzeptiert. Der damalige
       US-Präsident George W. Bush hatte eine Neuauflage der Prozesse angeordnet –
       doch dagegen zog der Bundesstaat Texas vor den Obersten Gerichtshof der
       USA.
       
       2008 bekam Texas von der konservativen Richtermehrheit Recht: Solange es
       kein Gesetz gebe, das die internationalen Verpflichtungen der USA in
       nationales Strafrecht umsetze, gelte eben texanisches Recht. Ein
       entsprechender Gesetzesentwurf liegt zwar seit Jahren im US-Senat –
       verabschiedet ist er bis heute nicht. Ein neues Verfahren für Tamayo und
       die anderen lehnte Texas ab.
       
       Tamayo, der jetzt gestorben ist, war 1994 bei einem Raubüberfall von der
       Polizei gefasst, aber offenbar nicht gründlich durchsucht worden. Auf dem
       Rücksitz eines Polizeiwagens, der ihn zur Wache bringen sollte, zog er eine
       in der Hose versteckte Pistole, erschoss von hinten den 24-jährigen
       Polizisten Guy Gaddis, der am Steuer des Wagens saß, und entkam zu Fuß.
       Wenige Häuserblocks weiter wurde er erneut gefasst, noch in Handschellen.
       
       Am Tathergang gibt es keine Zweifel, am Strafmaß schon. Hätte Tamayo,
       argumentierten sowohl seine Anwälte als auch der Internationale
       Gerichtshof, bei seinem damaligen Verfahren konsularischen Beistand und
       entsprechende anwaltliche Vertretung erhalten, wären die Umstände der Tat
       womöglich anders bewertet und nicht auf Todesstrafe entschieden worden.
       
       23 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernd Pickert
       
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