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       # taz.de -- Abmahnung für Online-Plattform: Frag den Staat – provozier ihn nicht
       
       > Das Innnenministerium mahnt die Online-Plattform “Frag den Staat“ ab. Nun
       > ist ein Streit über Urheberrechte und Informationsfreiheit entbrannt.
       
   IMG Bild: Was dürfen die Bürger von ihrem Staat erfahren?
       
       BERLIN dpa | Das Bundesinnenministerium streitet mit der Internet-Plattform
       „Frag den Staat“ um die Veröffentlichung eines internen Dokuments. Das
       Ministerium hat die Betreiber der Seite abgemahnt, weil sie das Papier ins
       Internet stellten. Hinter „Frag den Staat“ steht die Open Knowledge
       Foundation Deutschland, die sich für freie Verbreitung von Informationen
       einsetzt. Der Verein wehrt sich nun und will vor Gericht ziehen. Es
       zeichnet sich ein Streit um Urheberrecht und Informationsfreiheit ab.
       
       Das Papier ist eine interne Stellungnahme des Innenministeriums vom
       November 2011 zur Prozenthürde bei der Europawahl. Darin bewerten zwei
       Juristen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte damals
       entschieden, dass eine Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl nicht zulässig
       ist. Das gelte wahrscheinlich auch für eine niedrigere Prozenthürde,
       befanden die Mitarbeiter des Ministeriums.
       
       Das Ministerium selbst musste das Schreiben an „Frag den Staat“
       herausgeben, weil ein Mitglied des Vereins nach dem
       Informationsfreiheitsgesetz angefragt hatte. Das Ministerium untersagte
       aber, die Unterlagen zu veröffentlichen. Es verwies dabei auf das
       Urheberrecht.
       
       Die Webseite habe „keine Berechtigung dazu, das erhaltene Dokument auch zu
       verbreiten“, heißt es in der Abmahnung, die „Frag den Staat“ am Mittwoch
       veröffentlichte. Es sei keine offizielle Stellungnahme des
       Innenministeriums, daher habe man der Veröffentlichung widersprochen,
       erklärte ein Ministeriumssprecher.
       
       Die Open Knowledge Foundation veröffentlichte die Aktenauskunft dennoch.
       „Das Dokument ist ja nicht geheim“, sagte Projektleiter Stefan Wehrmeyer.
       Jeder Bürger könne es erneut anfragen und bekäme es dann auch zugeschickt.
       Auf „Frag den Staat“ hätten das bisher gut 100 Menschen getan.
       
       Wehrmeyer will es auf einen Prozess ankommen lassen. „Wir wollen eine
       höchstrichterliche Klärung, ob das Urheberrecht höher wiegt als die
       Informationsfreiheit.“
       
       In dem Streit geht es auch um grundsätzliche Fragen. Das Innenministerium
       wirft der Webseite vor, „weitgehend anonyme Antragstellungen zu
       ermöglichen“. Wehrmeyer spricht von einer „Kampagne“ gegen die Webseite.
       Das Innenministerium antworte auf Anfragen nicht mehr direkt über die
       Plattform, sondern bitte Antragsteller um eine andere Kontaktadresse.
       
       Über „Frag den Staat“ können Bürger Anfragen nach Unterlagen an Behörden
       schicken. Die Behörden müssen die Dokumente häufig herausgeben. Dazu
       verpflichtet sie das Informationsfreiheitsgesetz.
       
       23 Jan 2014
       
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