# taz.de -- Regelung zur Vorratsdatenspeicherung: Erstmal kein Gesetz
> Nun wollen die zuständigen Minister das Urteil des EuGH abwarten. Erst
> danach soll es ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
IMG Bild: Hierher ist die Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres verbannt worden: die Speisekammer.
BERLIN dpa | Die Bundesregierung hat sich geeinigt, vorerst kein Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die umstrittene EU-Richtlinie
abgewartet werden – so wie von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgesehen.
Nach der Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sollen
aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden.
„Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine
besondere Situation eingetreten“, heißt es in einer Sprachregelung der
beiden Minister, die der Nachrichtenagentur dpa und „Spiegel online“ am
Freitag vorlag.
Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und
voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der
Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: „Diese
Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher
werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten.“
Bei der Vorratsspeicherung geht es um die Frage, ob und wie lange
Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefonaten,
SMS-Verkehr und E-Mail-Kommunikation speichern müssen, und in welchen
Fällen sie diese an die Polizei herausgeben müssen.
## Gemeinsame Sprachregelung
Zuvor hatte es Differenzen im schwarz-roten Regierungsbündnis gegeben. Maas
hatte bereits angekündigt, mit einer Gesetzesinitiative solange zu warten,
bis der EuGH endgültig entschieden hat. Dies hatte in der Union für teils
heftige Kritik gesorgt. De Maizière hatte Maas daraufhin an den
Koalitionsvertrag erinnert, wonach die Richtlinie umzusetzen sei. Im
schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es dazu unter anderem: „Dadurch
vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“
In der gemeinsamen Sprachregelung von Maas und de Maizière wird betont:
„Der Koalitionsvertrag gilt. Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass
nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein
Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird.“ Dabei würden die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsprechung des EuGH
berücksichtigt: „Wir werden darauf achten, die Grundrechte der Bürgerinnen
und Bürger umfassend zu schützen. Zwangsgelder werden wir nicht riskieren.“
Für alle EU-Staaten und somit auch Deutschland besteht eine Pflicht zur
Umsetzung der Richtlinie. Denn trotz des laufenden EuGH-Verfahrens ist
diese Regelung bis zum Urteil weiter gültig.
17 Jan 2014
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