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       # taz.de -- Papier von Bundestagspräsident Lammert: Mehr Rechte für die Opposition
       
       > Bundestagspräsident Lammert schlägt vor, dass die Opposition Anhörungen
       > und Ausschüsse erwirken kann. Der Linken geht das nicht weit genug.
       
   IMG Bild: Eine Änderung der Geschäftsordnung sieht sein Vorschlag nicht vor: Bundestagspräsident Norbert Lammert
       
       BERLIN taz/dpa/afp | In der Debatte um die Stärkung der Oppositionsrechte
       hat Bundestagspräsident Norbert Lammert einen Vorschlag präsentiert. Der
       Entwurf, über den Spiegel Online zuerst berichtete, lag am Donnerstag der
       Nachrichtenagentur dpa in Berlin vor.
       
       Grüne und Linke sollen gemeinsam etwa Untersuchungsausschüsse, öffentliche
       Anhörungen oder eine Sondersitzung erwirken können. Der Forderung der
       Opposition nach einer Änderung der Geschäftsordnung oder im Grundgesetz kam
       Lammert dagegen nicht nach.
       
       „Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir je nach Wahlergebnis die Quoren
       für Minderheitenansprüche neu festlegen“, sagte der Bundestagspräsident
       Spiegel Online. Ein Beschluss sei aus seiner Sicht nicht weniger
       verbindlich: „Wenn der Bundestag das so beschließt, dann legt er sich auf
       diese wichtigen Minderheitenrechte fest.“ Lammert drängte weiter darauf,
       die Streitfrage rasch beizulegen, damit „die Minderheitenrechte tatsächlich
       wahrgenommen werden können“.
       
       Die Linkspartei lobt zwar das Bemühen von Lammert eine Einigung zu finden –
       verlangt aber mehr Verbindlichkeit. Fraktionschef Gregor Gysi liegt vor
       allem die Normenkontrollklage am Herzen – die Möglichkeit der Opposition,
       gegen Gesetze der Regierung beim Bundesverfassungsgericht (BVG) zu klagen.
       Das nämlich spart das Lammert-Papier aus.
       
       ## Linke erwägt Normenkontrollklage
       
       Die Linkspartei argumentiert, gerade weil die Große Koalition über
       verfassungsändernde Mehrheiten verfügen kann, muss die Opposition das Recht
       haben, Karlsruhe prüfen zu lassen, ob ein Gesetz grundgesetzkonform ist.
       
       Es gebe daher, so die Linksfraktion „eine erhöhte Notwendigkeit“ für das
       Recht auf die Normenkontrollklage. Deshalb wird die Fraktion wohl das
       Bundesverfassungsgericht anrufen – um das Recht, beim
       Bundesverfassungsgericht Gesetze checken zu lassen, in Karlsruhe selbst zu
       erstreiten.
       
       Zweiter Kritikpunkt der Linken: Die Oppositionsrechte sollen nur per
       Beschluss des Bundestages, nicht aber per Gesetzesänderung verfügt werden.
       Auch in dem Lammert-Gutachten steht, dass die Rechte der Opposition etwa
       einen Untersuchungsausschuss einzusetzen somit letzlich nicht einklagbar
       wären. Petra Sitte, parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion,
       fürchtet, dass die Opposition „abhängig vom guten Willen und von
       Interpretationen der Koalition werden“ kann.
       
       Daher will die Linksfraktion einen anderen Weg: Was nicht über die
       Geschäftsordnung des Bundestages änderbar ist, soll per Gesetzesänderung
       festgelegt werden. SPD und Union zögern. Ihr Argument: Man könne nicht
       dauernd neue Gesetze machen, je nachdem wie stark gerade die Opposition
       sei.
       
       Die Linke hält das für ein lösbares Problem. Sie schlägt vor, in dem Gesetz
       die Formulierung einzufügen, dass – neben der 25 Prozent-Hürde – die nicht
       in der Regierung vertretenen Parteien gemeinsam das Recht haben,
       beispielsweise einen Untersucherungsauschuss zu etablieren. Damit würden
       dauernde Gesetzesanpassungen entfallen.
       
       16 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Reinecke
       
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