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       # taz.de -- Reform der Rente: Nahles verschiebt auf die Zukunft
       
       > Die Arbeitsministerin legt ihren Plan für die Rentenreform vor und will
       > Steuerzuschüsse ab 2019 schon festlegen. Über die Finanzierung zeichnet
       > sich Streit ab.
       
   IMG Bild: Hat ehrgeizige Ziele: Arbeitsministerin Andrea Nahles.
       
       BERLIN taz | Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat seinen Gesetzentwurf
       für eine Rentenreform erarbeitet. Das ehrgeizige Ziel von Arbeitsministerin
       Andreas Nahles (SPD): Bereits zum 1. Juli 2014 sollen die neuen Regelungen
       in Kraft treten. Dafür müsste bis Ende Januar ein einheitlicher
       Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden.
       
       Das Rentenpaket sieht verbesserte Mütterrenten, eine abschlagsfreie Rente
       für langjährig Versicherte mit 63 Jahren, Verbesserungen bei den
       Erwerbsminderungsrenten sowie mehr Geld für Reha-Leistungen vor.
       
       Künftig sollen Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in der Rentenkasse
       nachweisen können, mit 63 Jahren aus dem Beruf aussteigen können, ohne
       Rentenkürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Diese Altersgrenze wird nach und
       nach wieder auf 65 Jahre erhöht. Streit hatte es zwischen CDU/CSU und SPD
       unter anderem darum gegeben, ob bei den Beitragszeiten nur fünf Jahre
       Arbeitslosigkeit angerechnet werden, wie es die Union gefordert hatte.
       
       Nahles Kompromiss sieht nun vor, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit
       unbegrenzt angerechnet werden. Allerdings zählt darunter nur der Bezug von
       Arbeitslosengeld I - nicht von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") oder der
       früheren Sozialhilfe.
       
       ## Keine komplette Gleichstellung von Müttern
       
       Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, sollen künftig im Westen
       rund 28 und im Osten rund 26 Euro mehr Rente im Monat erhalten. Eine
       komplette Gleichstellung der Renten von jüngeren und älteren Müttern
       bedeutet das also noch nicht. Dies sei, so heißt es im Entwurf, „nicht
       finanzierbar“.
       
       Das ganze Rentenpaket wird laut BMAS bis zum Jahr 2020 Extrakosten von 60
       Milliarden Euro verursachen. Sie sollen aus der gesetzlichen Rentenkasse
       und durch den Verzicht auf Beitragssatzsenkungen finanziert werden, auf die
       sich Union und SPD bereits geeinigt haben. Ab 2019 soll der Bund dann
       schrittweise mehr Steuermittel zuschießen, ab 2022 jährlich 2 Milliarden
       Euro mehr. Diese Verpflichtung will Nahles schon jetzt in das Gesetz
       schreiben.
       
       Über die Finanzierung zeichnete sich am Donnerstag zwischen Union und SPD
       Streit ab: Unionsfraktionsvize Michael Fuchs forderte, die zusätzlichen
       Kosten für die Reform müssten aus den Mitteln des BMAS finanziert werden.
       Auch aus der Wirtschaft wurde erneut grundsätzlich Kritik am Plan laut,
       einen früheren, abschlagsfreien Ausstieg aus dem Berufsleben zu
       ermöglichen.
       
       Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, sagte
       hingegen, die Reformen seien ein „Schritt in die richtige Richtung“. Doch
       durch die falsche Finanzierung der Mütterrente werde die Bekämpfung der
       zunehmenden Altersarmut „auf Jahre hinaus unmöglich“. Auch der Paritätische
       Wohlfahrtsverband bezeichnete es als "denkbar ungerecht", dass das
       Reformpaket über Beitragsmittel statt über Steuermittel bezahlt werden
       soll. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider erklärte, das sei eine Folge
       der Weigerung der Großen Koalition, für Sozialausgaben die Steuern zu
       erhöhen.
       
       16 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eva Völpel
       
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